Английский и др. языки Отв. ред. Бирюкова М.А. Немецкий язык для юристов

Немецкий язык для юристов

Возрастное ограничение: 12+
Жанр: Английский и др. языки
Издательство: Проспект
Дата размещения: 19.03.2014
ISBN: 9785392145607
Язык:
Объем текста: 385 стр.
Формат:
epub

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Предисловие к серии

Введение

MODUL 1. Historische Entwicklung des deutschen Rechtssystems.. Die Rechtsquellen der BRD.. Juristische Ausbildung und juristische Berufe.. Die Rechtsgeschichte Russlands.. Die Rechtsquellen im russischen Recht

MODUL 2. Der Weg der Gesetzgebung und die gesetzgebenden Organe der BRD.. Das Grundgesetz für die BRD.. Die Gesetzgebung in Russland.. Die Verfassungsorgane Russlands.. Die Verfassung der Russischen Föderation

MODUL 3. Der Staatsaufbau und das politische System Russlands und der deutschsprachigen Länder.. Die Staatsformen. Die Staatsfunktionen.. Die Theorie der Gewaltenteilung.. Die Gewaltenzweige in der Russischen Föderation und in den deutschsprachigen Ländern.. Der Staat und die Persönlichkeit. Die Wahlsysteme

MODUL 4. Rechtssystem.. Die Besonderheiten der nationalen Rechtskreise.. Die nationalen rechtlichen Systeme der Gegenwart.. Das russische Rechtssystem.. Der Vergleich des Rechtssystems der Russischen Föderation mit dem Rechtssystem Deutschlands.. Die Rechtsinstitute der RF und der BRD

MODUL 5. Das russische Rechtssystem.. Die Rechtszweige in Russland.. Die deutsche Rechtsordnung.. Die Gerichtszweige in Deutschland

MODUL 6. Das öffentliche Recht. Das Privatrecht.. Die Europäische Union und das Europarecht.. Das russische nationale Privatrecht.. Die Europäisierung des russischen Rechts

MODUL 7. Verbrechen und Strafen.. Strafverfolgungsorgane

MODUL 8. Das bürgerliche Recht der BRD.. Der Zivilprozess in Deutschland und in Russland

MODUL 9. Die Organisation der Rechtspflege in der BRD

MODUL 10. Die Organisation der Vereinten Nationen

ABKÜRZUNGEN

VOKABELLISTE

Заключение



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MODUL 6


Das öffentliche Recht. Das Privatrecht.


Die Europäische Union und das Europarecht.


Das russische nationale Privatrecht.


Die Europäisierung des russischen Rechts



Text A


I. Lesen Sie richtig die folgenden Wörter. Beachten Sie dabei die untrennbaren Präfixe. Übersetzen Sie die Wörter ins Russische.


• Der Berechtigte, der Verpflichtete, das Verhältnis, die Gewalt, die Verwaltung, die Beziehung, die Verfassung, das Verfahren, der Beteiligte, die Erteilung;


• Enthalten, verwenden, bestimmen, vereinfachen, verweigern, bestehen, gehören, sich beschäftigen.


II. Sagen Sie, wie viel Bestandteile die folgenden Wörter haben. Übersetzen Sie sie dann ins Russische.


Die Verwaltungsbehörde, die Verwaltungsgerichtsordnung, die Zulässigkeitsvoraussetzung, der Prozessablauf, das Völkergewohnheitsrecht, das Bundesverfassungsrecht, das Völkervertragsrecht, die Bundesrechtsverordnung.


III. Lesen und übersetzen Sie die folgenden Komposita mit der Komponente „gleich“.


Gleichgültig, gleichbedeutend, gleichermaßen, deckungsgleich, gleichgeordnet.


IV. Nennen Sie die drei Grundformen von folgenden Verben und bilden Sie damit Beispiele.


Regeln, sich gegenübertreten, bilden, durchsetzen, auf etw. beruhen, gelten, zukommen.


V. Übersetzen Sie die folgenden Adverbien und bilden Sie damit Sätze.


Größtenteils, maßgeblich, insbesondere, allerdings, vielschichtig, ausschließlich.


VI. Übersetzen Sie die folgenden Adjektive. Finden Sie die Substantive, mit denen diese Adjektive gebraucht werden können.


Untergeordnet, gleichgeordnet, übrig, öffentlich-rechtlich, privatrechtlich, verfahrensrechtlich, organisatorisch, staatlich, gesamt, gerichtlich.


VII. Lesen und übersetzen Sie den folgenden Text.


Das öffentliche Recht


Das öffentliche Recht sind alle Rechtssätze, bei denen Berechtigter oder Verpflichteter ausschließlich ein Träger öffentlicher Gewalt (z.B. Staat, Gemeinde) in seiner Eigenschaft als solcher ist.


Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Verwaltungsträger zueinander. Es beschäftigt sich auch mit den Aufgaben des Staates und den Beziehungen zwischen Staat und den Staaten zueinander.


Folgende Rechtsgebiete gehören zum öffentlichen Recht:


• das Staatsrecht, und hier vor allem das Verfassungsrecht


• das Verwaltungsrecht


• das gerichtliche Verfahrensrecht


• das Europarecht


• das Völkerrecht.


Grundsätzlich unterscheiden sich öffentliches und privates Recht dadurch, dass im öffentlichen Recht der Einzelne dem Staat untergeordnet ist, während im Privatrecht die Beteiligten einander gleichgeordnet sind. Auch öffentliche Rechtsträger — z.B. Länder, Gemeinden — können sich auf privatrechtlicher Ebene gleichgeordnet gegenübertreten, etwa beim Abschluss von Nutzungsverträgen. Manche Rechtsgebiete enthalten sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Normen, insbesondere das Arbeitsrecht. (siehe Modul 4)


Das Staats- und Verfassungsrecht sind nicht deckungsgleich. Das Staatsrecht ist weiter. Die genaue Abgrenzung ist allerdings umstritten. Praktische Bedeutung kommt dieser Frage jedoch nicht zu. So werden die Begriffe Staatsund Verfassungsrecht nicht selten gleichbedeutend verwendet.


Zum Staatsrecht gehören auch die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane. Die Geschäftsordnungen regeln organisatorische und verfahrensrechtliche Fragen der Verfassungsorgane.


Das Verfassungsrecht des Bundes ist größtenteils im Grundgesetz kodifiziert. Das Grundgesetz ist Maßstab alles staatlichen Handelns in Deutschland. Es bindet Bund und Länder gleichermaßen.


Der Begriff „die Verwaltung“ ist vielschichtig. Verwaltung im formellen Sinn ist die gesamte von den Verwaltungsbehörden ausgeübte Tätigkeit. Der Bereich der materiellen Verwaltung wird überwiegend negativ bestimmt. Danach ist die Verwaltung diejenige Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung und nicht Rechtsprechung ist. Vereinfachend gesagt ist Verwaltung das an öffentlichen Zwecken orientierte Handeln der Behörden. Im Vordergrund steht das Verhältnis zwischen Bürger und Behörde. Gegenstand des Verwaltungsrechts sind diejenigen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze, die für das Verwaltungshandeln maßgeblich sind.


Die Frage, wie der Bürger seine Ansprüche gegen die Behörden gerichtlich durchsetzen kann — z.B. Anspruch auf die Erteilung einer verweigerten Baugenehmigung-, ist in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Die VwGO räumt den Bürgern keine materiellen Ansprüche auf staatliche Leistungen ein, sondern regelt im Wesentlichen nur die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer verwaltungsgerichtlichen Klage, den Prozessablauf und die Art und Weise der gerichtlichen Entscheidung.


Das Völkerrecht besteht aus den allgemeinen Regeln und den sonstigen (besonderen) Regeln und Prinzipien des Völkerrechts. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts werden durch das universell geltende Völkergewohnheitsrecht gebildet. Solche Regeln müssen auf einer allgemeinen, gefestigten — d.h. von der überwiegenden Mehrheit der Staaten getragenen — Übung beruhen. Hierzu gehören insbesondere grundlegende Regeln wie z.B. das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren sowie die Immunität anderer Staaten und der für sie handelnden Organe im Bereich hoheitlicher Tätigkeit. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind unmittelbar, also ohne weiteren Zwischenakt, Bestandteil des Bundesrechts (Art. 25S.1 GG), aber unter dem Bundesverfassungsrecht.


Sonstiges Völkerrecht, insbesondere Völkervertragsrecht, hat den Rang, den der erforderliche innerstaatliche Transformations- oder Vollzugsakt einnimmt. Dies kann ein formelles Bundesgesetz (Art. 59 II 1 GG), ein formelles Landesgesetz(Art. 32 III GG), eine Bundesrechtsverordnung oder sogar eine bundesrechtliche Verwaltungsvorschrift sein (Art. 59 II 2 GG).


VIII. Finden Sie im Text Informationen zu den folgenden Fragen.


1. Was ist das öffentliche Recht?


2. Was regelt das öffentliche Recht?


3. Womit beschäftigt sich das öffentliche Recht noch?


4. Welche Rechtsgebiete gehören zum öffentlichen Recht?


5. Wodurch unterscheiden sich öffentliches und privates Recht?


6. Wie unterscheiden sich das Staats- und Verfassungsrecht?


7. Was gehört zum Staatsrecht?


8. Wo ist das Verfassungsrecht kodifiziert?


9. Was ist die Verwaltung im formellen Sinn?


10. Wie wird der Bereich der materiellen Verwaltung bestimmt?


11. Was regelt die Verwaltungsgerichtsordnung?


12. Woraus besteht das Völkerrecht?


13. Wodurch werden die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gebildet?


14. Was bedeutet: die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind unmittelbar?


15. Welchen Rang hat das Völkervertragsrecht?


IX. Welche Präposition ist richtig:


auf, aus, durch, in, mit, ohne, unter, zu, zwischen?


1. Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen ... Staat sowie das Verhältnis des Verwaltungsträger ... einander.


2. Es beschäftigt sich auch ... den Aufgaben des Staates und den Beziehungen ... Staat und den Staaten .einander.


3. Folgende Rechtsgebiete gehören ... öffentlichen Recht.


4..... öffentlichen Recht ist der Einzelne dem Staat untergeordnet.


5..... Privatrecht sind die Beteiligten einander gleichgeordnet.


6.....Staatsrecht gehören auch Geschäftsordnungen und Verfassungsorgane.


7. Das Verfassungsrecht ist größtenteils ... Grundgesetz kodifiziert.


8..... Vordergrund steht das Verhältnis ... Bürger und Behörde.


9. Das Völkerrecht besteht ... den allgemeinen Regeln und der sonstigen Regeln und Prinzipien des Völkerrechts.


10. Solche Regeln müssen ... einer allgemeinen, gefestigten Übung beruhen.


11. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts werden . das universell geltende Völkergewohnheitsrecht gebildet.


X. Finden Sie in der rechten Spalte die Synonyme zu den Wörtern in der linken Spalte.


1. der Rechtssatz a. das Niveau
2. enthalten b. haben
3. der Einzelne c. die Rechtsnorm
4. vielschichtig d. jeder
5. grundsätzlich e. vielseitig
6. der Beteiligte f. verbinden
7. binden g. die Erlaubnis
8. Der Anspruch h. der Teilnehmer
9. die Genehmigung
i. die Forderung
10. der Rang
j. hauptsächlich

XI. Finden Sie in folgenden Sätzen die Partizipien und beachten Sie ihren verschiedenen Gebrauch. Übersetzen Sie dann die Sätze ins Russische.


1. Im öffentlichen Recht ist der Einzelne dem Staat untergeordnet, im Privatrecht sind die Beteiligten einander gleichgeordnet.


2. Auch öffentliche Rechtsträger können sich auf privatrechtlicher Ebene gleichgeordnet gegenübertreten.


3. Die genaue Abgrenzung ist allerdings umstritten.


4. Die Begriffe Staats- und Verfassungsrecht werden nicht selten gleichbedeutend verwendet.


5. Der Bereich der materiellen Verwaltung wird überwiegend negativ bestimmt.


6. Vereinfachend gesagt steht im Vordergrund das Verhältnis zwischen Bürger und Behörde.


7. Der Anspruch auf die Erteilung einer verweigerten Baugenehmigung ist in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt.


8. Hierzu gehören insbesondere grundlegende Regeln wie z.B. das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.


9. Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Problem nicht genug erforscht ist.


10. Die Beweise waren ausreichend.


11. Das Prozessrecht, zum Teil zum Zivilrecht gehörend, schreibt den Parteien vor, sich zur Durchsetzung ihrer privatrechtlichen Ansprüche der staatlichen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen.


12. Einen zentralen Platz im IPR einnehmend bestimmen die Kollisionsnormen dann jeweils, welches Recht auf einen privatrechtlichen Sachverhalt mit einem ausländischen Element anzuwenden ist.


XII. Bestimmen Sie in folgenden Wortgruppen die Rahmenkonstruktion, das Attribut und übersetzen Sie sie ins Russische.


Folgende zum öffentlichen Recht gehörende Rechtsgebiete.


Die einander gleichgeordneten Beteiligten.


Die von den Geschäftsordnungen geregelten organisatorischen und verfahrensrechtlichen Fragen.


Die gesamte von den Verwaltungsbehörden ausgeübte Tätigkeit.


Das an öffentlichen Zwecken orientierte Handeln der Behörden.


Das universellgeltende Völkergewohnheitsrecht.


Eine von der überwiegender Mehrheit der Staaten getragene Übung.


Die Immunität anderer Staaten und der für sie handelnden Organe.


XIII. Gebrauchen Sie in den Beispielen der Übung XII statt der erweiterten Attribute die Nebensätze.


z.B.: das vor kurzem angenommene Gesetz — das Gesetz, das vor kurzem angenommen wurde


XIV. Gebrauchen Sie die folgenden Substantive mit dem unbestimmten Artikel. Beachten Sie dabei die Endung der Substantive.


Der Berechtigte, der Verpflichtete, der Angeklagte, der Beteiligte, der Beschuldigte, der Betroffene, der Studierende, der Auszubildende, der Gelehrte.


XV. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Russische. Beachten Sie den Gebrauch von „nicht ..., sondern“, „nicht nur., sondern auch“.


1. Das öffentliche Recht ist nicht vom Grundsatz der Gleichordnung, sondern vom Grundsatz der Über- und Unterordnung gekennzeichnet.


2. Das Baurecht umfasst nicht nur das Bauplanungsrecht, sondern auch das Bauordnungsrecht.


3. Der öffentliche Dienst beschäftigt nicht nur Arbeiter und Angestellte, sondern daneben eine besondere Gruppe von Mitarbeitern.


4. Der Beamte muss sich nicht an die zuständigen Gerichte wenden, sondern an die Verwaltungsgerichte.


5. Das Sozialrecht hatte hinsichtlich des Umfangs der gesetzlichen Regelungen nur eine geringe Bedeutung.


6. Die Sozialversicherung ist keine „echte“ Versicherung, sondern beruht auf dem System der Solidargemeinschaft.


7. Der Staat benötigt Geldmittel nicht nur für die Leistungen des Sozialsystems, sondern zur Erfüllung der staatlichen Aufgabe überhaupt.


XVI. Erklären Sie die folgenden Begriffe.


Der Vorbehalt des Gesetzes;


die Allgemeinheit;


die Fürsorge;


der Lebensstandart;


die Versorgung;


der Lohn


XVII. Wählen Sie das richtige Partizip:


genommen, gebunden, gekennzeichnet, geregelt, erlaubt, erreicht.


1. Das öffentliche Recht ist vom Grundsatz der Über- und Unterordnung


2. Das Verwaltungsrecht hat einen großen Aufschwung ...


3. Wesentlich mehr Tätigkeit der Bürgers sind .....


4. Jedes Verwaltungsermessen ist aber .....


5. Das Bauplanungsrecht ist im Baugesetzbuch ...


6. Die Arbeitnehmer sind nicht auf Lebenszeit .....


7. Das Leben hat eine wesentlich höheres Niveau .....


XVIII. Übersetzen Sie die folgenden Sätze. Beachten Sie dabei die verschiedenen Bedeutungen von „als“.


1. Das Verwaltungsrecht und das Strafrecht werden als öffentliches Recht bezeichnet.


2. Das Verwaltungsrecht ist umfangreicher als das Zivilrecht.


3. Der Bürger kann — anders als z.B. in England — den entstandenen Schadenersatzt verlangen.


4. Die einzelnen verwaltungsrechtlichen Gesetze bezeichnet man als Besonderes Verwaltungsrecht.


5. Neben der Sozialversicherung steht als zweites Hauptgebiet des Sozialrechtes die Versorgung.


6. Ist die Regelung für den Arbeitnehmer günstiger als die tarifverträgliche, bleibt sie bestehen.


7. Die Vereinigung ist als wirtschaftlicher Verein organisiert.


8. Nicht alle Nachteile werden im allgemeinen Sprachgebrauch als „Strafe“ bezeichnet.


9. Als Strafe kann das Gericht Freiheit- und Geldstrafe verhängen.


10. Anders als beim rechtfertigenden Notstand kann die Verletzung eines gleichwertigen Rechtsguts zur Straflosigkeit führen.


XIX. Wählen Sie die richtige Präposition und übersetzen Sie dann die Sätze ins Russische:


zu, mit, in, für, aus, auf, neben, von.


1. Diese Gebiete gehören auch heute noch ... dem Verwaltungsrecht.


2. Der Staat hat ... die staatliche Sozialversicherung zu sorgen.


3..... diesem Grundsatz ergibt sich, dass der Staat nur . gesetzlicher Grundlage ... die Freiheit des Bürgers eingreifen darf.


4. Das Gewerberecht beruht ... einer verfassungsrechtlichen Vorgabe.


5. Auch ... den Sinn der Vorschrift kann man streiten.


6. Das Sicherheits- und Polizeirecht unterscheiden sich ... dem Strafrecht.


7..... den öffentlichen Aufgaben gehören auch die Gebühren.


8..... die einzelnen Steuern existiert ein besonders Steuergesetz.


9..... der Sozialversicherung steht als zweites Hauptgebiet des Sozialrechtes die Versorgung.


10. Das Sozialrecht ist ... drei Gebiete geteilt.


XX. Gebrauchen Sie die passenden Temporalkonjunktionen, übersetzen Sie dann die Sätze ins Russische:


während, seit, solange, wann, bevor.


1..... das Zivilrecht die Rechtbeziehungen der Bürger untereinander regelt, betrifft das Verwaltungsrecht das Verhältnis der Bürger zum Staat.


2..... dieser Verwaltungsakt nicht eingegangen ist, muss der Bauherr nicht unternehmen.


3. Das Allgemeine Verwaltungsrecht regelt außerdem, ob der Bürger angehört werden muss, ... ein Vertragsakt gegen ihn erlassen werden kann.


4. Hier ist festgelegt, ... eine Baugenehmigung erforderlich ist.


5..... 1995 erhalten sie Leistungen der Pflegeversicherung als eines neuen Zweiges der Sozialversicherung.


XXI. Ersetzen Sie die unterstrichenen Wörter durch ähnliche, ohne den Sinn des Satzes zu verändern.


1. Das öffentliche Recht sind alle Rechtssätze, bei denen Berechtigter oder Verpflichteter ausschließlich ein Träger öffentlicher Gewalt (z.B. Staat, Gemeinde) in seiner Eigenschaft als solcher ist.


2. Es beschäftigt sich auch mit den Aufgaben des Staates und den Beziehungen zwischen Staat und den Staaten zueinander.


3. Folgende Rechtsgebiete gehören zum öffentlichen Recht.


4. Manche Rechtsgebiete enthalten sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Normen, insbesondere das Arbeitsrecht.


5. So werden die Begriffe Staats- und Verfassungsrecht nicht selten gleichbedeutend verwendet.


6. Der Begriff der Verwaltung ist vielschichtig.


7. Vereinfachend gesagt ist Verwaltung das an öffentlichen Zwecken orientierte Handeln der Behörden.


8. Im Vordergrund steht das Verhältnis zwischen Bürger und Behörde.


9. Gegenstand des Verwaltungsrechts sind diejenigen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze, die für das Verwaltungshandeln maßgeblich sind.


10. Hierzu gehören insbesondere grundlegende Regeln.


XXII. Übersetzen Sie ins Deutsche.


1. Публичное право регулирует отношения между гражданами и государством. Оно регулирует также отношения государства с другими государствами.


2. Некоторые отрасли права содержат нормы как публичного, так и частного права.


3. Понятие «управление» многозначно. Формально управление (администрирование) — это осуществляемая административными властями деятельность.


4. Международное право состоит из общих правил и особых правил и принципов международного права.


5. Уголовное право относится к публичному праву, но по традиции считается самостоятельной частью права.


6. По сути уголовное право содержит законы, которые определяют уголовные деяния и их последствия.


7. Смыслом и целью уголовного процесса является определение вины или невиновности.


XXIII. Ihre Kommunikationsaufgaben.


Erzählen Sie, was Sie über das öffentliche Recht erfahren haben.


Äußern Sie Ihre Meinung zu folgendem Spruch. Ihre Pro und Contra:


Was man beweisen kann, braucht man nicht zu beschwören.




Немецкий язык для юристов

Настоящий учебник предназначен для студентов, обучающихся по направлению подготовки «Юриспруденция» (квалификация «бакалавр») и широкого круга лиц, изучающих немецкий язык. Учебник построен в соответствии с современными требованиями методики преподавания иностранных языков. Целью данного учебника является обучение студентов активному владению иностранным языком в сфере профессиональной деятельности юриста.<br /> Уникальной особенностью данного учебника является наличие в нем сравнительных материалов по различным отраслям современной правовой системы Германии и России.<br /> Учебник может быть использован соискателями и аспирантами при подготовке к сдаче кандидатского экзамена по немецкому языку.

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 Отв. ред. Бирюкова М.А. Немецкий язык для юристов

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Внимание! Авторские права на книгу "Немецкий язык для юристов" (Отв. ред. Бирюкова М.А.) охраняются законодательством!