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ОглавлениеMODUL 7. Verbrechen und Strafen.. Strafverfolgungsorgane MODUL 8. Das bürgerliche Recht der BRD.. Der Zivilprozess in Deutschland und in Russland MODUL 9. Die Organisation der Rechtspflege in der BRD MODUL 10. Die Organisation der Vereinten Nationen Для бесплатного чтения доступна только часть главы! Для чтения полной версии необходимо приобрести книгуMODUL 8Das bürgerliche Recht der BRD.Der Zivilprozess in Deutschland und in RusslandText A I. Lesen Sie vor und übersetzen Sie ins Russische die folgenden zusammengesetzten Substantive. das Privatrecht, das Sonderprivatrecht, die Rechtsbeziehung, die Privatperson, das Rechtsverhältnis, das Nebengesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, die Produkthaftung, das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, der Kapitalmarkt, das Wertpapier, das Privatversicherungsrecht, das Arbeitsrecht, der Lebensbereich, der Streitfall, die Rechtsstreitigkeit, das Zivilprozessrecht, die Zivilprozessordnung II. Bilden Sie von folgenden Verben die Substantive. Gebrauchen Sie dabei den Suffix „ung“. Übersetzen Sie sie ins Russische. unterteilen, bezeichnen, ordnen, festlegen, bilden, unterscheiden, beziehen, regeln. III. Bestimmen Sie nach den Suffixen das Geschlecht der folgenden Substantive. Übersetzen Sie sie. Freiheit, Unterscheidung, Beziehung, Verhältnis, Eigentum, Produkthaftung, Versicherung, Bestimmung IV. Übersetzen Sie die folgenden Wortverbindungen mit Partizip I. der wechselnde Inhalt; das geltende materielle Recht; die dafür geltenden Bestimmungen V. Bilden Sie die Zusammensetzungen und übersetzen Sie sie.
VI. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Privatrecht und Bürgerliches Recht Das deutsche Recht wird herkömmlich (традиционно, обычно) in das Privatrecht und das öffentliche Recht unterteilt. Diese Unterscheidung geht auf das römische Recht (ius privatum und ius publicum) zurück. Als Privatrecht bezeichnet man alle Normen, die die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen. Das bürgerliche Recht, das ursprünglich mit dem Privatrecht weitgehend identisch war, bildet heute nur noch einen Teil des Privatrechts. Es umfasst diejenigen Normen des Privatrechts, die sich an jeden Menschen wenden. Innerhalb des Privatrechts ist zwischen dem allgemeinen Privatrecht und den Sonderprivatrechten zu unterscheiden. Das bürgerliche Recht als allgemeines Privatrecht regelt die wichtigsten allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Produkthaftungsgesetz). Zu den Sonderprivatrechten gehören insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht, das Wettbewerbsrecht, das Recht des geistigen Eigentums, das Privatversicherungsrecht und das Arbeitsrecht. Das Privatrecht regelt nur das zwischen den einzelnen Bürgern geltende materielle Recht, nicht aber seine Durchsetzung im Streitfall. „Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten“ sind vor „ordentlichen Gerichten“ auszutragen. Die dafür geltenden Bestimmungen sind im Zivilprozessrecht enthalten und in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. VII. Antworten Sie auf die Fragen zum Text: 1. Wie wird das deutsche Recht unterteilt? 2. Worauf geht diese Unterscheidung zurück? 3. Was ist innerhalb des Privatrechts zu unterscheiden? 4. Welche Normen umfasst heute das Bürgerliche Recht? 5. Was gehört zu dem Sonderprivatrecht? VIII. Bestimmen Sie, ob die folgenden Sätze dem Inhalt des Textes entsprechen. Korrigieren Sie die falschen Äußerungen. 1. Das deutsche Recht wird in das Privatrecht und das öffentliche Recht unterteilt. 2. Diese Unterscheidung geht auf das griechische Recht zurück. 3. Als Privatrecht bezeichnet man alle Normen, die die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen. 4. Der Begriff des „bürgerlichen Rechts“ hat im Laufe der Geschichte nicht gewechselt. 5. Innerhalb des Privatrechts ist zwischen dem allgemeinen Privatrecht und den Sonderprivatrechten zu unterscheiden. 6. Die Rechtsstreitigkeiten werden im Privatrecht geregelt. IX. Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische. als Privatrecht bezeichnen; die Rechtsbeziehungen untereinander ordnen; im Verhältnis zueinander haben; sich an jeden Menschen wenden; einen wechselnden Inhalt besitzen; kennzeichnend für die Sonderprivatrechte sein; das zwischen den einzelnen Bürgern geltende materielle Recht regeln; Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten austragen X. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen. подразделяться на частное и публичное право; гражданское уложение Германии составляет только часть частного права; в ходе истории менять свое содержание; в частном праве следует различать; правовые споры следует рассматривать в судах общей юрисдикции; содержать действующие положения XI. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spalte zu.
XII. Erklären Sie folgende Begriffe. das Gesellschaftsrecht; die Produkthaftung; die Privatperson; Ordentliche Gerichte; die Rechtsnorm; der Allgemeine Teil XIII. Ergänzen Sie die Sätze. (Normen, Sonderprivatrechte, wechselnd, Privatrecht, das öffentliche Recht, ordentlich. 1. Das deutsche Recht wird in das Privatrecht und . unterteilt. 2. Als Privatrecht bezeichnet man alle . , die die Beziehungen privater Personen untereinander regeln. 3. Das bürgerliche Recht, das ursprünglich mit dem. identisch war, bildet heute nur einen Teil des Privatrechts. 4. Der Begriff des „Bürgerlichen Rechts“ ist römischen Ursprung, hat aber im Laufe der Geschichte einen . Inhalt besessen. 5. Innerhalb des Privatrechts ist zwischen dem allgemeinen Privatrecht und den. zu unterscheiden. 6. „Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten“ sind vor . Gerichten auszutragen. XIV. Bilden Sie Sätze, benutzen Sie dabei folgende Wörter und Wendungen: Unterteilen in; zurückgehen auf; Rechtsbeziehungen ordnen; unterscheiden zwischen; zu den Sonderprivatrechten gehören; vor ordentlichen Gerichten austragen XV. Geben Sie den Inhalt des Textes wieder. XVI. Übersetzen Sie folgende Sätze aus dem Russischen ins Deutsche. Под частным правом понимают все те нормы, которые регулируют отношения между частными лицами. Они устанавливают, какие свободы, права, обязанности и риски имеют люди в отношении друг друга. Гражданское право, которое раньше в значительной мере было похоже на римское, сегодня составляет только часть частного права. Оно охватывает те нормы частного права, которые обращены к человеку. Частное право подразделяют на общее частное право и особенные частные права. Гражданское право как общее частное право регулирует важнейшие общие правоотношения между частными лицами. Это закреплено в Гражданском уложении Германии и в его дополнительных законах. Частное право регулирует только материальные права, которые действуют между отдельными гражданами. Гражданские споры следует рассматривать в судах общей юрисдикции. Text B I. Lesen Sie vor und übersetzen Sie ins Russische die folgenden zusammengesetzten Substantive. das Rechtsgeschäft, der Grundbegriff, die Personenvereinigung, das Zweckvermögen, das Subjekt, die Rechtsbeziehung, die Rechtsfolge, der Bestandteil, die Willenserklärung, der Mietvertrag, der Rechtsverkehr, der Geisteskranke II. Bilden Sie von folgenden Verben die Substantive. Gebrauchen Sie dabei den Suffix „ung“. Übersetzen Sie sie ins Russische. voraussetzen, vereinigen, herbeiführen, erklären, kündigen, übereignen, vertreten III. Übersetzen Sie in das Russische folgende Adjektive. die natürlichen und juristischen Personen; ein notwendiger Bestandteil; eine bewegliche Sache; ein tatsächliches Moment; geschäftsunfähige Kinder und Geisteskranken; die gesetzlichen Vertreter IV. Bestimmen Sie nach den Suffixen das Geschlecht der folgenden Substantive. Übersetzen Sie sie. Rechtsfähigkeit, Träger, Fähigkeit, Personenvereinigung, Stiftung, Voraussetzung, Rechtsbeziehung, Herbeiführung. Übereignung, Willenserklärung, Übergabe, Sache, Möglichkeit, Vertreter V. Übersetzen Sie ins Russische die folgenden Sätze, beachten Sie dabei die Übersetzung Partizipien I und II. a. Die Person ist durch die Rechtsfähigkeit gekennzeichnet. b. Der Mensch wird als natürliche Person bezeichnet. c. Unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsfähigkeit erlangen. d. Er ist auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet. e. Sie sind beschränkt geschäftsfähig. f. Jugendliche können nur bestimmte Rechtsgeschäfte vornehmen. g. Die Geschäftsfähigkeit ist nur Menschen gegeben. VI. Bilden Sie die Zusammensetzungen und übersetzen Sie sie.
VII. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Grundbegriffe des BGB Die BGB gliedert sich in fünf Bücher: den Allgemeinen Teil, das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Der Allgemeine Teil (§§ 1 bis 240) bringt Vorschriften über natürliche und juristische Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte. Die Person ist durch die Rechtsfähigkeit gekennzeichnet. Darunter versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie kommt jedem Menschen zu, der deshalb als natürliche Person bezeichnet wird. Rechtsfähigkeit können aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Personenvereinigungen (Vereine usw.) und Zweckvermögen (Stiftungen) erlangen. Sie sind dann juristische Personen. Die Personen (Rechtssubjekte) können ihre Rechtsbeziehungen zueinander durch Rechtsgeschäfte gestalten. Man versteht darunter einen Akt, der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts ist die Willenserklärung (§§ 116 bis 144). Um wirksam im Rechtsverkehr handeln zu können, genügt jedoch die Rechtsfähigkeit nicht: es muss die sogenannte Geschäftsfähigkeit (§§ 104 bis 113) hinzukommen. Sie ist nur Menschen gegeben. Die Kinder unter sieben Jahren sowie Geisteskranken sind geschäftsunfähig. Jugendliche zwischen sieben und achtzehn Jahren sind beschränkt geschäftsfähig, können also nur bestimmte Rechtsgeschäfte vornehmen (§ 107). Um Personen, die selbst nicht oder nur begrenzt rechtsgeschäftlich handeln können, gleichwohl die Teilnahme am Rechtsverkehr zu ermöglichen, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Vertretung (§§ 164 bis 181) vor. So werden Kinder im Rechtsverkehr durch ihre Eltern bzw. durch einen Vormund gesetzlich vertreten. Juristische Personen handeln durch ihre gesetzlichen Vertreter, beim Verein beispielweise ist dies der Vorstand (§ 26). VIII. Antworten Sie auf die Fragen zum Text. 1. Nennen Sie fünf Bücher des BGB. 2. Welche Vorschriften bringt der Allgemeine Teil? 3. Wodurch können die Personen ihre Rechtsbeziehungen gestalten? 4. Wem ist die Geschäftsfähigkeit gegeben? 5. Wer ist geschäftsunfähig? Welche Personen sind beschränkt geschäftsfähig? 6. Für wen sieht das Gesetz die Möglichkeit der Vertretung vor? IX. Bestimmen Sie, ob die folgenden Sätze dem Inhalt des Textes entsprechen. 1. Der Allgemeine Teil enthält Vorschriften nur über natürliche Personen. 2. Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. 3. Juristische Personen sind rechtsunfähig. 4. Die Rechtssubjekte können ihre Rechtsbeziehungen durch Rechtsgeschäfte gestalten. 5. Geschäftsfähig sind Jugendliche zwischen sieben und achtzehn Jahren. 6. Die Kinder unter sieben Jahren sowie Geisteskranken sind beschränkt geschäftsfähig. X. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Russische. die Rechtsfähigkeit kommt jedem Menschen zu; die Rechtsbeziehungen zueinander durch Rechtsgeschäfte gestalten; auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sein; die Geschäftsfähigkeit kommt hinzu; das Gesetz versagt die Geschäftsfähigkeit; bestimmte Rechtsgeschäfte vornehmen; um diesen Personen die Teilnahme am Rechtsverkehr zu ermöglichen; das Gesetz sieht die Möglichkeit der Vertretung vor XI. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wendungen. для лица характерна правоспособность; под этим понимают способность; при определенных условиях приобретать; вызывать правовые последствия; закон перестает действовать; совершать правовые сделки; действовать, обладая ограниченной дееспособностью; закон предусматривает возможность представительства XII. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spalte zu.
XIII. Erklären Sie folgende Begriffe. die natürliche Person, die juristische Person, die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit, das Rechtsgeschäft, die Willenserklärung, die beschränkte Geschäftsfähigkeit, der Vertreter XIV. Ergänzen Sie die Sätze. (das Sachenrecht, Vormund, das Erbrecht, die Vertretung, juristische Personen, sieben, Rechtsgeschäfte, handeln) 1. Die BGB gliedert sich in fünf Bücher: den Allgemeinen Teil, das Recht der Schuldverhältnisse, ..., das Familienrecht und ... 2. Rechtsfähig können auch Vereine und Stiftungen erlangen. Sie sind dann. 3. Unter . versteht man einen Akt, der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. 4. Um im Rechtsverkehr wirksam zu ... , muss die Geschäftsfähigkeit hinzukommen. 5. Wenn die Personen selbst nicht oder nur begrenzt rechtsgeschäftlich handeln können, sieht das Gesetz die Möglichkeit ... vor. 6. Die Kinder werden durch ihre Eltern oder durch einen . gesetzlich vertreten. XV. Bilden Sie Sätze, benutzen Sie dabei folgende Wendungen. Rechtsfähigkeit erlangen; gestalten durch Rechtsgeschäfte; auf A. gerichtet sein; das Gesetz versagt; beschränkt geschäftsfähig sein; die Vertretung vorsehen; durch die Eltern gesetzlich vertreten XVI. Geben Sie den Inhalt des Textes wieder, gebrauchen Sie die Wendungen aus der achten Übung. XVII. Übersetzen Sie aus dem Russischen ins Deutsche. Основные понятия из Германского гражданского уложения (ГГУ) Предписания о физических и юридических лицах, вещах и правовых сделках находятся в общей части. Под правоспособностью понимается способность лица быть носителем прав и обязанностей. Человека, обладающего правоспособностью, называют физическим лицом. Но правоспособностью могут обладать также объединения лиц и организации, имеющие имущество, предназначенное для строго определенных целей. Их называют юридическими лицами. Под правовой сделкой понимают акт, который направлен на достижение правового последствия. Составной частью каждой сделки является волеизъявление. Но для того чтобы правильно оформлять правоотношения, недостаточно только одной правоспособности. Необходима так называемая дееспособность. Дети до семи лет и душевнобольные люди недееспособны. Несовершеннолетние от семи до восемнадцати лет ограниченно дееспособны. Text C I. Lesen Sie vor und übersetzen Sie ins Russische die folgenden zusammengesetzten Substantive. die Schuldverhältnisse, der Grundbegriff, der Kaufvertrag, der Kaufpreis, der Autofahrer, der Fußgänger, das Schuldrecht, der Werkvertrag, die Leistungsstörung, das Kaufrecht, das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, die Vertragstypen, der Überweisungsvertrag, der Zahlungsvertrag, der Girovertrag, der Fernunterrichtsvertrag, der Reisevertrag, das Sondergesetz II. Bilden Sie von folgenden Verben die Substantive. Gebrauchen Sie dabei den Suffix „ung“. Übersetzen Sie sie ins Russische. leisten, anordnen, handeln, regeln, fordern, bereichern, stören, modernisieren, überweisen, zahlen III. Übersetzen Sie ins Russische die folgenden Adjektive. gesetzlich, rechtzeitig, wichtig, vertraglich, bedeutsam IV. Bestimmen Sie nach den Suffixen das Geschlecht der folgenden Substantive und übersetzen Sie sie. Gläubiger, Schuldner, Verkäufer, Käufer, Autofahrer, Fußgänger, Gesetzgeber, Partei, Regelung, Neugestaltung, Forderung, Handlung, Folge, Weise, Sache, Anordnung, Leistung V. Übersetzen Sie ins Russische die folgenden Sätze, beachten Sie dabei die Übersetzung Partizipien I und II. a. Sie enthalten allgemeine Regeln und daraus resultierende Forderung. b. Sie regeln einzelne, dem Gesetzgeber besonders wichtig erscheinende vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse. c. Das Recht hat eine grundlegende Neugestaltung erfahren. d. Neu entstandene Vertragstypen sind teils im BGB, teils in Sondergesetzen geregelt. e. Die Normen erfordern eine abweichende Regelung. VI. Bilden Sie die Zusammensetzungen und übersetzen Sie sie.
VII. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Das Recht der Schuldverhältnisse aus dem BGB Das zweite Buch umfasst das Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 bis 853). Das Gesetz drückt diesen wichtigen Begriff in § 241 Abs. 1 S. 1 so aus: „Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern“. Schuldverhältnisse können durch Vertrag begründet werden. Schließen beispielweise zwei Personen einen Kaufvertrag, dann schuldet der Verkäufer dem Käufer die Sache, der Käufer schuldet dem Verkäufer den Kaufpreis (§ 433). Sie können aber auch kraft gesetzlicher Anordnung entstehen. Dann spricht man von gesetzlichen Schuldverhältnissen. Wenn beispielweise ein Autofahrer schuldhaft einen Fußgänger verletzt, begründet dies ein Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung (§ 823), das den Autofahrer zum Schadenersatz (§§ 249 ff.) gegenüber dem Fußgänger verpflichtet. Die §§ 241 bis 432 enthalten allgemeine Regeln über Inhalt und Schicksal des Schuldverhältnisses und daraus resultierende Forderung. Die §§ 433 bis 853 regeln einzelne, dem Gesetzgeber besonders wichtig erscheinende vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse, wie etwa den Kauf, die Miete, den Werkvertrag, ungerechtfertigte Bereicherung und die unerlaubte Handlung. Das Recht der Leistungsstörungen und das Kaufrecht haben durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (2001) eine grundlegende Neugestaltung erfahren. Neu entstandene Vertragstypen hat der Gesetzgeber teils im BGB (so den Reisevertrag, §§ 651 und den Überweisungs-, Zahlungs- und Girovertrag, §§ 676), teils in Sondergesetzen (so z. B. den Fernunterrichtsvertrag im Fernunterrichtsgesetz) geregelt. Внимание! Авторские права на книгу "Немецкий язык для юристов" (Отв. ред. Бирюкова М.А.) охраняются законодательством! |