|
ОглавлениеMODUL 7. Verbrechen und Strafen.. Strafverfolgungsorgane MODUL 8. Das bürgerliche Recht der BRD.. Der Zivilprozess in Deutschland und in Russland MODUL 9. Die Organisation der Rechtspflege in der BRD MODUL 10. Die Organisation der Vereinten Nationen Для бесплатного чтения доступна только часть главы! Для чтения полной версии необходимо приобрести книгуMODUL 9Die Organisation der Rechtspflege in der BRDText A I. Nennen Sie die Grundformen und übersetzen Sie die Verben: anfechten, aufrollen, aufteilen, anwenden, bestehen, bestreiten, betreffen, durchsetzen, einrichten, entnehmen, entsprechen, entscheiden, ergehen, gewähren, gewährleisten, nachprüfen, scheitern, überprüfen, überordnen, unterordnen, unterscheiden, verfolgen, verletzen, verpflichten II. Nennen Sie die Verben, aus denen die folgenden Substantive gebildet sind: der Ablauf, die Anrufung, der Anspruch, die Anwendung, der Aufbau, die Aufgabe, die Ausgestaltung, das Ausmaß, die Bedeutung, die Berufung, der Beweis, die Einleitung, die Entscheidung, die Erhebung, der Fall, die Handlung, das Messer, der Schutz, die Streitigkeit, die Verfügung, der Zugang III. Übersetzen Sie die folgenden zusammengesetzten Substantive: die Rechtsordnung, der Rechtsschutz, der Rechtsstaat, das Rechtsmittel, das Privatrecht, die Rechtsprechung, die Rechtsstaatlichkeit, das Verfahrensrecht; das Bundesgericht, das Bundesverfassungsgericht, die Gerichtsentscheidung, der Gerichtshof, das Gerichtsurteil, das Gerichtsverfahren, der Gerichtszweig, das Landesverfassungsgericht, das Revisionsgericht, das Verfassungsgericht; der Gesichtspunkt, das Gradmesser, die Handlungsfreiheit, die Kostenbarriere, der Prozessbeteiligte, das Sachgebiet, der Sachverhalt, der Streitfall, das Zugangshindernis, das Zustandekommen IV. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text: Die Organisation der Rechtspflege in der BRD Alle Ansprüche und Freiheiten, die das Recht gewährt, sind nutzlos, wenn sie nicht im Prozess durchgesetzt werden können. Eine rechtliche Garantie hierfür gibt es in allen fortgeschrittenen Rechtsordnungen: Im deutschen Recht gewährleistet Art. 19 IV GG den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (Kap. 3 Abschn. X); für den Bereich des Privatrechts entnimmt man der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) einen sog. Justizgewährungsanspruch des Individuums. Er verpflichtet den Staat, Gerichte einzurichten, vor denen jeder Anspruch, den das Recht gibt, im Streitfall verfolgt werden kann. Für die Effektivität einer Rechtsordnung ist aber neben der rechtlichen Garantie die tatsächliche Nutzbarkeit von entscheidender Bedeutung: Die Gerichte müssen nicht nur eingerichtet, sondern auch funktionsfähig, personell und sachlich ausreichend ausgestattet sein. Außerdem darf der Zugang zu Gericht nicht an der Kostenbarriere oder anderen Zugangshindernissen scheitern. Die Ausgestaltung der Rechtsprechung und das Ausmaß des individuellen Rechtsschutzes sind ein Gradmesser der Rechtsstaatlichkeit. Im Rechtsstaat gewährt die Justiz dem Bürger Rechtsschutz sowohl gegenüber seinen Mitbürgern als auch gegenüber der öffentlichen Gewalt. Aufgabe der Rechtsprechung ist es, in Fällen des bestrittenen oder verletzten Rechts verbindlich und unparteiisch zu entscheiden. Das Verfahrensrecht regelt die Einleitung des Gerichtsverfahrens, den Ablauf des Prozesses und die Beweiserhebung, das Zustandekommen des Gerichtsurteils und die Voraussetzungen für die Anrufung eines übergeordneten Gerichts nach ergangenem Urteil. Die Prozessbeteiligten haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein gerichtliches Urteil anzufechten und es durch ein Gericht der höheren Instanz nachprüfen zu lassen. Die wichtigsten Rechtsmittel, die den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehen, sind die Berufung und die Revision. Bei der Berufung wird die ange-fochtene Gerichtsentscheidung von der höheren Instanz sowohl hinsichtlich des Sachverhalts als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten überprüft, also im Ganzen neu aufgerollt. Bei der Revision hingegen wird der Sachverhalt nicht neu überprüft; es wird nur überprüft, ob das untergeordnete Gericht das Recht im betreffenden Fall richtig angewandt hat. Revisionsgerichte sind in der Regel die obersten Gerichtshöfe eines jeden Gerichtszweiges. Übersicht über die Gerichtszweige Der Aufbau und die Zuständigkeit der Gerichte entsprechen dem Umfang des modernen Rechts und dem rechtsstaatlichen Bedürfnis nach einem umfassenden Rechtsschutz. Laut dem föderativen Charakter der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man Gerichte des Bundes und der Länder. Die meisten Verfahren finden in den Gerichten der Länder statt. Die Aufgabe der Bundesgerichte ist es vor allem, für eine einheitliche Rechtsprechung zu sorgen. Im heutigen deutschen Recht gibt es keine Gerichte, die für alle Streitigkeiten zuständig sind, sondern Gerichte für verschiedene Sachgebiete, d.h. die rechtsprechende Gewalt ist in fünf selbstständige Gerichtszweige aufgeteilt, an deren Spitze jeweils ein oberster Gerichtshof steht. Die einzelnen Gerichtszweige sind: — die ordentliche Gerichtsbarkeit (= Zivil- und Strafgerichtsbarkeit); — die Arbeitsgerichtsbarkeit; — die Verwaltungsgerichtsbarkeit; — die Sozialgerichtsbarkeit; — die Finanzgerichtsbarkeit. Innerhalb der einzelnen Gerichtszweige gibt es mehrere Instanzen, die einander über- bzw. untergeordnet sind. Außerdem gibt es die Verfassungsgerichte, nämlich die in den meisten Bundesländern bestehenden Landesverfassungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht. V. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Russische: 1) alle Ansprüche und Freiheiten im Prozess durchsetzen 2) den Rechtsschutz gewährleisten 3) die öffentliche Gewalt 4) der Justitzgewährungsanspruch 5) die Gerichte einrichten 6) der Bereich des Privatrechts 7) die Ausgestaltung der Rechtsprechung 8) das Ausmaß des individuellen Rechtsschutzes 9) in Fällen des bestrittenen oder verletzten Rechts 10) die Einleitung des Gerichtverfahrens 11) der Ablauf des Prozesses 12) das Zustandekommen des Gerichtsurteils 13) das übergeordnete Gericht 14) die angefochtene Gerichtentscheidung 15) die Voraussetzung für die Anrufung des Gerichts 16) im betreffenden Fall 17) das ergangene Urteil 18) das gerichtliche Urteil anfechten 19) das Recht richtig anwenden 20) der Aufbau und die Zuständigkeit der Gerichte 21) in selbstständige Gerichtszweige aufgeteilt sein 22) an der Spitze stehen VI. Formen Sie ins Zustandspassiv um: Beispiel: die Gewährleistung des Rechtsschutzes — Die Gewährleistung des Rechtsschutzes bedeutet, dass der Rechtsschutz gewährleistet ist. 1) die Durchsetzung aller Rechte und Freiheiten im Prozess 2) die Einrichtung der Gerichte 3) funktionsfähige, personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte 4) die Einleitung des Gerichtsverfahrens 5) die Regelung der Beweiserhebung 6) die Anrufung eines übergeordneten Gerichts 7) die Anfechtung eines gerichtlichen Urteils 8) die Überprüfung des Sachverhalts von einer höheren Instanz 9) die Aufteilung der rechtsprechenden Gewalt 10) die richtige Anwendung des Rechts VII. Bestimmen Sie, ob die folgenden Sätze dem Inhalt des Textes entsprechen. Korrigieren Sie die falschen Äußerungen. 1. Alle progressiven Rechtsordnungen garantieren den Rechtsschutz der gewährten Rechte und Freiheiten. 2. Der Rechtsstaat ist verpflichtet, die Gerichte einzurichten, damit jeder Rechtsanspruch im Streitfall verfolgt werden kann. 3. Die Gerichte müssen nicht nur funktionsfähig, sondern auch zugänglich sein. 4. In einem Rechtsstaat gewährt die Justiz dem Bürger den Rechtsschutz ausschließlich gegenüber seinen Mitbürgern. 5. Die Rechtsprechung in einem Rechtsstaat entscheidet verbindlich und unparteiisch. 6. Die Prozessparteien haben kein Rechtsmittel, ein Gerichtsurteil anzufechten und nachprüfen zu lassen. 7. Der föderative Aufbau der BRD verursacht die Einteilung der Rechtsprechenden Gewalt und die Zuständigkeiten der Gerichte. 8. Im modernen deutschen Recht gibt es Gerichte, die für alle Streitigkeiten zuständig sind. 9. Die Rechtsprechung ist in Deutschland in vier Gerichtszweige aufgeteilt, die voneinander unabhängig sind. 10. An der Spitze jedes Gerichtszweiges steht ein oberster Gerichtshof. VIII. Antworten Sie auf die Fragen zum Text: 1. Warum können alle Ansprüche und Freiheiten, die das Recht gewährt, nutzlos sein? 2. Welche Garantie gibt es in allen progressiven Rechtsordnungen? 3. Wie wird im deutschen Recht der rechtliche Schutz gewährleistet? 4. Was ist für die Effektivität einer Rechtsordnung unentbehrlich? 5. Wonach kann man nach dem Grad der Rechtsstaatlichkeit urteilen? 6. Worin besteht die Aufgabe der Rechtsprechung? 7. Was regelt das Verfahrensrecht? 8. Über welche Möglichkeiten und Rechtsmittel verfügen die Prozessbeteiligten? 9. In welche Gerichtszweige ist die rechtsprechende Gewalt der BRD aufgeteilt? 10. Welche Gerichtsbarkeit steht über allen diesen Gerichtsbarkeiten? IX. Stellen Sie den Plan des Textes zusammen. Geben Sie anhand dieses Plans den Inhalt des Textes wieder. X. Übersetzen Sie: Основной закон ФРГ гласит: «Судебная власть вверяется судьям; она осуществляется Федеральным конституционным судом и предусмотренными в настоящем основном законе федеральными судами и судами земель. Суды независимы и подчиняются только закону». Для судебной системы Федеративной Республики Германия характерны полная защита прав и широкая специализация. Каждый гражданин имеет право опротестовать всякое обращенное на него действие, утверждая, что оно нарушает его права. Судебная система ФРГ подразделена на конституционное производство и пять самостоятельных отраслей, во главе которых стоят соответствующие высшие суды федерации. К самостоятельным отраслям судопроизводства относятся так называемые суды обычного судопроизводства, административные суды, суды по финансовым вопросам, суды по трудовым спорам и суды по социальным вопросам. Text B I. Nennen Sie die Grundformen der Verben und übersetzen Sie die Verben: ablehnen, aufstellen, sich befassen, berücksichtigen, besitzen, betragen, bezweifeln, einlegen, erheben, gelten, herausnehmen, übertragen, unterlegen, vorbringen, vorlegen, zulassen 11. Übersetzen Sie die folgenden zusammengesetzten Substantive: die Arbeitsrechtssache, die Grundbuchsache, die Nachlaßsache, die Strafsache, die Vormundschaftssache, die Zivilsache; das Amtsgericht, das Ausnahmegericht, das Berufungsgericht, der Bundesgerichtshof, das Familiengericht, das Landgericht, das Oberlandesgericht, das Zivilgericht; das Arbeitsrecht, das Handelsrecht, das Privatrecht, das Sorgerecht; das Berufungsverfahren, die Berufungssumme, das Berufungsurteil, der Beschwerdeführer, die Nichtzulassungsbeschwerde. III. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text: Die ordentliche Gerichtsbarkeit Der Begriff „ordentliche Gerichte“ ist heute nur noch historisch zu erklären, da nach dem Grundgesetz (Art. 101) auch die übrigen Gerichtszweige keine Ausnahmegerichte sind, sondern die dort tätigen Richter die gleiche sachliche und persönliche Unabhängigkeit besitzen wie die Richter an den ordentlichen Gerichten. Der Begriff der ordentlichen Gerichtsbarkeit bedeutet keine Hervorhebung gegenüber den anderen Gerichtszweigen. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gilt für alle Strafverfahren, alle Streitigkeiten auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts; Angelegenheiten der „Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ wie Vormundschafts-, Nachlass- und Grundbuchsachen. Aus der Zuständigkeit der Zivilgerichte ist jedoch das Arbeitsrecht als ein besonders wichtiges Sondergebiet des Privatrechts herausgenommen. Ordentliche Gerichte sind das Amtsgericht (AG), das Landgericht (LG), das Oberlandesgericht (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Amtsgericht gibt es zumindest in jedem Landkreis, ein Landgericht für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte. Die Zahl der Oberlandesgerichte beträgt 23: In jedem Bundesland gibt es mindestens ein OLG, in den größeren auch zwei oder drei. Das oberste Zivilgericht ist der BGH, der seinen Sitz in Karlsruhe hat. Die Zuständigkeiten der einzelnen Gerichte sind in Zivilsachen und in Strafsachen unterschiedlich geregelt. In Zivilsachen kann eine Sache je nach ihrer Bedeutung nur einem, zwei oder drei Gerichten (Instanzen) zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Gericht 1. Instanz ist für Streitigkeiten bis zu 5.000 € das AG. Wer vor dem AG unterlegen ist, kann dessen Entscheidung vom LG überprüfen lassen, wenn er Berufung einlegt. Im Berufungsverfahren wird der Fall in vollem Umfang neu aufgerollt; was eine Partei aber in erster Instanz aus Nachlässigkeit nicht vorgebracht hat, wird in der Berufung nicht berücksichtigt. Berufung gegen die Entscheidung eines AG ist dann möglich, wenn es für die unterlegene Partei um mehr als 600 € geht (sog. Berufungssumme) oder wenn wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Berufung zugelassen wurde. Für Streitigkeiten über 5000 € ist in 1. Instanz das LG zuständig. Gegen dessen Urteile kann Berufung zum OLG eingelegt werden. Gegen alle Berufungsurteile ist das Rechtsmittel der Revision gegeben, über die der BGH entscheidet. Die Revision setzt allerdings voraus, dass sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache vom Berufungsgericht zugelassen wurde. Wird die Zulassung abgelehnt, kann Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben werden, wenn es für den Beschwerdeführer um mehr als 20 000 € geht. Mit der Revision kann nur die falsche Anwendung eines Gesetzes geltend gemacht werden, nicht dagegen eine falsche Feststellung von Tatsachen. Deshalb können mit der Revision auch keine neuen Behauptungen aufgestellt werden. Kein besonderes Gericht ist das Familiengericht. Es handelt sich dabei vielmehr um eine besondere Abteilung des AG, dem die Ehescheidungen und die damit zusammenhängenden familienrechtlichen Streitigkeiten (Sorgerecht für Kinder, Unterhalt usw.) übertragen sind, und an dem hierauf spezialisierte Richter tätig sind. In Strafsachen ist entscheidend, vor welchem Gericht die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Dies kann das AG oder das LG sein; bei einigen besonderen Delikten (z. B. Landesverrat; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) ist das OLG Gericht 1. Instanz. Gegen die Urteile des AG kann Berufung an das LG und gegen das Berufungsurteil Revision zum OLG eingelegt werden. Gegen die Urteile des LG und des OLG als Gerichte 1. Instanz gibt es keine Berufung, sondern nur die Revision, über die der BGH entscheidet. IV. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Äquivalenten in der rechten Spalte zu:
V. Sagen Sie es anders. Bilden Sie die Wortverbindungen mit dem Substantiv. Beispiel: Der Angeklagte ist verurteilt. — Es handelt sich um die Verurteilung des Angeklagten. 1) der Begriff ist erklärt 2) die Zuständigkeiten der einzelnen Gerichte sind geregelt Внимание! Авторские права на книгу "Немецкий язык для юристов" (Отв. ред. Бирюкова М.А.) охраняются законодательством! |