|
ОглавлениеMODUL 7. Verbrechen und Strafen.. Strafverfolgungsorgane MODUL 8. Das bürgerliche Recht der BRD.. Der Zivilprozess in Deutschland und in Russland MODUL 9. Die Organisation der Rechtspflege in der BRD MODUL 10. Die Organisation der Vereinten Nationen Для бесплатного чтения доступна только часть главы! Для чтения полной версии необходимо приобрести книгуMODUL 4Rechtssystem.Die Besonderheiten der nationalen Rechtskreise.Die nationalen rechtlichen Systeme der Gegenwart.Das russische Rechtssystem.Der Vergleich des Rechtssystems der Russischen Föderation mit dem Rechtssystem Deutschlands.Die Rechtsinstitute der RF und der BRDText A I. Beantworten Sie die Fragen: a) Was verstehen Sie unter dem Begriff „Nationales Recht“? b) Welche Rechtsquellen können Sie nennen? c) Zu welcher Rechtsfamilie gehört Russland? II. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Russische: — eng mit dem Staat verbunden sein — Rechte kontinentaleuropäischer Tradition — Rechte, deren Grundlage das common law ist — Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte — die Begründung von Rechtsinstituten — der Stufenbau der Rechtsordnung III. Passen Sie auf! Lesen und übersetzen Sie den Text. Was versteht man unter „das Common Law“? Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit — sogenannte Präzedenzfälle — stützt (Fallrecht) und auch durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht). In dieser Bedeutung bildet es den Gegensatz zum sogenannten Civil Law der kontinentaleuropäischen Länder, das auf von den jeweiligen Gesetzgebern kodifzierten Gesetzen basiert und in dem das Richterrecht eine untergeordnete Rolle spielt. IV. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text: Nationales Recht Recht ist sehr eng mit dem Staat verbunden. Jeder staatlicher Gemeinschaft ist eine bestimmte, sich von anderen mehr oder weniger abhebende Rechtsordnung eigen. Andererseits sollte kein Zweifel bestehen, dass sich in den Wissenschaften überall unter der Vielzahl der Erscheinungen allgemeine Gesichtspunkte nachweisen lassen, nach welchen Gruppierungen gebildet werden können. Die verschiedenen Rechte lassen sich auch klassifizieren und auf eigene Prototypen zurückführen, die unter dem Ordnungsbegriff von Rechtsfamilien oder Rechtskreisen darzustellen sind. Eine auf die Gesamtheit der einzelnen Rechtsordnungen bezogenen Kategorisierung vermöchte allenfalls folgende Einteilung nach Hauptgruppen zu erlauben: • Rechte kontinentaleuropäischer Tradition • Rechte, deren Grundlage das common law ist • Rechte der sozialistischen Staatenwelt • Religiös orientierte Rechte. Wie die meisten anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen ist das deutsche Recht bis heute tief von der Rezeption des römischen Rechts geprägt. Man teilt das Recht in die beiden großen Rechtsgebiete Privatrecht und Öffentliches Recht ein. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt. Dazu gehören Straf- und Prozessrecht, Verwaltungs-, Verfassungs-, Staats- und Völkerrecht. Es gibt Gerichte des Bundes und der Länder. In allen Gerichtszweigen bestehen mehrere Instanzen. Zivilgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern zuständig. Verwaltungsgerichte sind für Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt zuständig. Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Sozialgerichte für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, Finanzgerichte für den Rechtsstreit zwischen Bürgern und den Finanzbehörden. Eine weitere gängige Unterscheidung betrifft die Differenz zwischen materiellem und formellem Recht. Auch sie ist fließend und oft wenig trennscharf. Das materielle Recht umfaßt Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte sowie die Begründung von Rechtsinstituten wie den Vertrag, das Amt oder die Ehe. Formelles Recht bezeichnet eher die Wege der Rechtsdurchsetzung: das Verfahrens- und Prozeßrecht sowie die Kompetenzordnungen. Hierarchische Struktur der Rechtsordnung. Normenhierarchie. Die verschiedenen Normtypen stehen untereinander in einem klaren und strengen hierarchischen Verhältnis, dem sogenannten Stufenbau der Rechtsordnung. Es besteht eine Rangfolge der Normen. Oberste deutsche, geschriebene Norm ist die Verfassung, auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz. Im Rang unterhalb der Verfassung steht das vom Parlament erlassene formelle Gesetz. Es folgen die Rechtsverordnung und die Satzung. Zunehmende Bedeutung erlangen in moderner Gesellschaft Verwaltungsvorschriften. Rechtsquellen: a. geschriebenes Recht b. Rechtsprechung c. Gewohnheitsrecht d. Auslegung e. die allgemeinen Rechtsgrundsätze V. Antworten Sie auf die Fragen zum Text: 1. In welche Rechtsgebiete teilt man das Recht ein? 2. Was regelt das Privatrecht? 3. Was regelt das öffentliche Recht? 4. Wofür sind Arbeitsgerichte zuständig? 5. Welche Unterscheidung gibt es zwischen materiellem und formellem Recht? 6. Nennen Sie die oberste deutsche geschriebene Norm! VI. Bestimmen Sie, ob die folgenden Sätze dem Inhalt des Textes entsprechen. Korrigieren Sie die falschen Äußerungen: 1. Recht ist sehr eng mit dem Staat verbunden. 2. Wie die meisten anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen ist das deutsche Recht bis heute tief von der Rezeption des römischen Rechts geprägt. 3. Es gibt nur Gerichte des Bundes und keine Gerichte der Länder. 4. Verwaltungsgerichte sind für Streitigkeiten zwischen den Körperschaften und der Staatsgewalt zuständig. 5. Im Rang unterhalb der Verfassung steht das vom Parlament erlassene formelle Gesetz. VII. Bilden Sie die Zusammensetzungen und übersetzen Sie diese:
VIII. Vervollständigen Sie die Sätze: 1. Verschiedene Rechte lassen sich auch klassifizieren und auf eigene Prototypen zurückfuhren, ... 2. Zu dem öffentlichen Recht gehören ... 3. Das materielle Recht umfaßt Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte sowie ... 4. Rechtsquellen: 5. Das deutsche Recht wird in zwei Bereiche unterteilt: a) die Begründung von Rechtsinstituten wie den Vertrag, das Amt oder die Ehe. b) die unter dem Ordnungsbegriff von Rechtsfamilien oder Rechtskreisen darzustellen sind. c) Straf- und Prozessrecht, Verwaltungs-, Verfassungs-, Staats- und Völkerrecht. d) Privatrecht und öffentliches Recht. e) geschriebenes Recht, Rechtsprechung, Gewohnheitsrecht, Auslegung, die allgemeinen Rechtsgrundsätze. IX. Finden Sie die Synonyme:
X. Erklären Sie die folgenden Begriffe: formelles Recht, die Rechtsverordnung, die Verwaltungsvorschrift, das Gewohnheitsrecht. XI. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spalte zu:
XII. Übersetzen Sie die folgenden Redewendungen ins Russische und bilden Sie die Sätze. Gebrauchen Sie den aktiven Wortschatz. als (Akk.) kennzeichnen im Gegensatz zu (Dat.) stehen für (Akk.) gelten etwas (Akk.) festlegen ohne (Akk.) ändern sowohl ... als auch ... vermeiden etwas (Akk.) unberücksichtigt lassen den Vorzug geben an (Akk.) nicht verbunden sein gegen (Akk.) stimmen in der Lage sein auf die Dauer von (Dat.) wählen aus (Dat.) bestehen vergleichbar sein zustande kommen durch (Akk.) zuweisen von (Dat.) ernannt und entlassen werden an (Dat.) beteiligt sein XIII. In welcher Reihenfolge ergeben die Abschnitte einen sinnvollen Text? Tragen Sie die Reihenfolge in die Kästchen ein. Das deutsche Recht in europäischer Tradition. Seit der Katastrophe der nationalsozialistischen Herrschaft zwischen 1933 und 1945 ist die deutsche Rechtsordnung in ihrer heutigen Form vor allem stark von dem Bemühen geprägt, die Wiederholung des damaligen Unrechts zu vermeiden. Damit lässt sich auch die herausragende Bedeutung der Verfassung, dem „Bonner“ Grundgesetz von 1949, erklären. Vor allem das Rechtsstaatsund Demokratieprinzip sowie die Grundrechte (Menschenrechte) geben der gesamten deutschen Rechtsordnung Struktur und Richtung und durchdringen alles andere Recht. Wie viele kontinental-europäische Rechtsordnungen ist auch das deutsche Recht tief geprägt von der Rezeption des römischen Rechts. Große Teile römischer Rechtsregeln wurden in der Spätantike gesammelt und zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert von Oberitalien aus über Europa verbreitet. Ab dem 17. Jahrhundert verbanden sich diese dogmatisch durchgebildete römische Rechtsordnung und alte germanische Standesrechte und führten mit der Zeit zu den ersten bedeutenden Gesetzbüchern wie dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, dem Code Napoleon (1804) oder dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Die letzten galten auch in einigen deutschen Fürstentümern. Im 19. Jahrhundert wurden die Überlieferungen des römischen Rechts zunehmend systematisiert. Bis heute bilden sie eine Grundlage des in Deutschland geltenden Rechts, so auch einer der wichtigsten Kodifikationen des deutschen Rechts, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch die deutsche Mitgründung der Europäischen Gemeinschaft hat die europäische Prägung des deutschen Rechts noch einmal intensiviert. Es gibt heute kaum noch ein Rechtsgebiet, das nicht durch Normen des Europäischen Gemeinschaftsrecht berührt oder sogar geformt ist. Das deutsche Rechtsordnung steht in der Tradition der kontinental europäischen Rechtsfamilie. Im Gegensatz zum anglo-amerikanischen case law ist das deutsche Recht kodifiziert, also in umfassenden Gesetzbüchern niedergelegt. Diese Form geht auf die europäische Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts zurück. XIV. Finden Sie die Passivsätze im Text und bestimmen Sie ihre Arten! Beispiel: Recht ist sehr eng mit dem Staat verbunden. (Zustandspassiv/Stativ) XV. Stellen Sie den Plan des Textes B zusammen. Geben Sie anhand dieses Plans den Inhalt des Textes wieder. Als Anregung und Hilfe verwenden Sie die folgende Wortschatzliste: Rechtsfamilien das römische Recht Privatrecht Vetrag Amt Ehe Rechtsordnung Gesetz Verfassung Rechtsverordnung Satzung Öffentliches Recht Verwaltungsvorschriften XVI. Erklären Sie die Tabelle! Erzählen Sie über zwei Bereiche des deutschen Rechts! Verwenden Sie dabei die folgenden Wörter und Ausdrücke: Das Thema des Schaubildes ist ... Die Tabelle / das Schaubild gibt Auskunft über ... Die Grafik gibt Auskunft (darüber), wie viele / was ... Die Tabelle liefert Informationen über ... Das Schaubild / die Grafik stellt ... dar. Das Schaubild / die Grafik stellt dar, wie ... Die Tabelle zeigt, dass / wie ... Was das Schaubild zeigt, ist ... Aus der Tabelle / dem Schaubild ergibt sich, dass ... Tabelle. Beispiele für Normen aus Privatrecht und öffentlichem Recht
Внимание! Авторские права на книгу "Немецкий язык для юристов" (Отв. ред. Бирюкова М.А.) охраняются законодательством! |