Английский и др. языки Отв. ред. Бирюкова М.А. Немецкий язык для юристов

Немецкий язык для юристов

Возрастное ограничение: 12+
Жанр: Английский и др. языки
Издательство: Проспект
Дата размещения: 19.03.2014
ISBN: 9785392145607
Язык:
Объем текста: 385 стр.
Формат:
epub

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Предисловие к серии

Введение

MODUL 1. Historische Entwicklung des deutschen Rechtssystems.. Die Rechtsquellen der BRD.. Juristische Ausbildung und juristische Berufe.. Die Rechtsgeschichte Russlands.. Die Rechtsquellen im russischen Recht

MODUL 2. Der Weg der Gesetzgebung und die gesetzgebenden Organe der BRD.. Das Grundgesetz für die BRD.. Die Gesetzgebung in Russland.. Die Verfassungsorgane Russlands.. Die Verfassung der Russischen Föderation

MODUL 3. Der Staatsaufbau und das politische System Russlands und der deutschsprachigen Länder.. Die Staatsformen. Die Staatsfunktionen.. Die Theorie der Gewaltenteilung.. Die Gewaltenzweige in der Russischen Föderation und in den deutschsprachigen Ländern.. Der Staat und die Persönlichkeit. Die Wahlsysteme

MODUL 4. Rechtssystem.. Die Besonderheiten der nationalen Rechtskreise.. Die nationalen rechtlichen Systeme der Gegenwart.. Das russische Rechtssystem.. Der Vergleich des Rechtssystems der Russischen Föderation mit dem Rechtssystem Deutschlands.. Die Rechtsinstitute der RF und der BRD

MODUL 5. Das russische Rechtssystem.. Die Rechtszweige in Russland.. Die deutsche Rechtsordnung.. Die Gerichtszweige in Deutschland

MODUL 6. Das öffentliche Recht. Das Privatrecht.. Die Europäische Union und das Europarecht.. Das russische nationale Privatrecht.. Die Europäisierung des russischen Rechts

MODUL 7. Verbrechen und Strafen.. Strafverfolgungsorgane

MODUL 8. Das bürgerliche Recht der BRD.. Der Zivilprozess in Deutschland und in Russland

MODUL 9. Die Organisation der Rechtspflege in der BRD

MODUL 10. Die Organisation der Vereinten Nationen

ABKÜRZUNGEN

VOKABELLISTE

Заключение



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MODUL 4


Rechtssystem.


Die Besonderheiten der nationalen Rechtskreise.


Die nationalen rechtlichen Systeme der Gegenwart.


Das russische Rechtssystem.


Der Vergleich des Rechtssystems der Russischen Föderation mit dem Rechtssystem Deutschlands.


Die Rechtsinstitute der RF und der BRD



Text A


I. Beantworten Sie die Fragen:


a) Was verstehen Sie unter dem Begriff „Nationales Recht“?


b) Welche Rechtsquellen können Sie nennen?


c) Zu welcher Rechtsfamilie gehört Russland?


II. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Russische:


— eng mit dem Staat verbunden sein


— Rechte kontinentaleuropäischer Tradition


— Rechte, deren Grundlage das common law ist


— Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte


— die Begründung von Rechtsinstituten


— der Stufenbau der Rechtsordnung


III. Passen Sie auf! Lesen und übersetzen Sie den Text. Was versteht man unter „das Common Law“?


Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit — sogenannte Präzedenzfälle — stützt (Fallrecht) und auch durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht). In dieser Bedeutung bildet es den Gegensatz zum sogenannten Civil Law der kontinentaleuropäischen Länder, das auf von den jeweiligen Gesetzgebern kodifzierten Gesetzen basiert und in dem das Richterrecht eine untergeordnete Rolle spielt.


IV. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text:


Nationales Recht


Recht ist sehr eng mit dem Staat verbunden. Jeder staatlicher Gemeinschaft ist eine bestimmte, sich von anderen mehr oder weniger abhebende Rechtsordnung eigen. Andererseits sollte kein Zweifel bestehen, dass sich in den Wissenschaften überall unter der Vielzahl der Erscheinungen allgemeine Gesichtspunkte nachweisen lassen, nach welchen Gruppierungen gebildet werden können. Die verschiedenen Rechte lassen sich auch klassifizieren und auf eigene Prototypen zurückführen, die unter dem Ordnungsbegriff von Rechtsfamilien oder Rechtskreisen darzustellen sind.


Eine auf die Gesamtheit der einzelnen Rechtsordnungen bezogenen Kategorisierung vermöchte allenfalls folgende Einteilung nach Hauptgruppen zu erlauben:


• Rechte kontinentaleuropäischer Tradition


• Rechte, deren Grundlage das common law ist


• Rechte der sozialistischen Staatenwelt


• Religiös orientierte Rechte.


Wie die meisten anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen ist das deutsche Recht bis heute tief von der Rezeption des römischen Rechts geprägt.


Man teilt das Recht in die beiden großen Rechtsgebiete Privatrecht und Öffentliches Recht ein. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt. Dazu gehören Straf- und Prozessrecht, Verwaltungs-, Verfassungs-, Staats- und Völkerrecht. Es gibt Gerichte des Bundes und der Länder. In allen Gerichtszweigen bestehen mehrere Instanzen. Zivilgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern zuständig. Verwaltungsgerichte sind für Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt zuständig. Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Sozialgerichte für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, Finanzgerichte für den Rechtsstreit zwischen Bürgern und den Finanzbehörden.


Eine weitere gängige Unterscheidung betrifft die Differenz zwischen materiellem und formellem Recht. Auch sie ist fließend und oft wenig trennscharf. Das materielle Recht umfaßt Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte sowie die Begründung von Rechtsinstituten wie den Vertrag, das Amt oder die Ehe. Formelles Recht bezeichnet eher die Wege der Rechtsdurchsetzung: das Verfahrens- und Prozeßrecht sowie die Kompetenzordnungen.


Hierarchische Struktur der Rechtsordnung. Normenhierarchie.


Die verschiedenen Normtypen stehen untereinander in einem klaren und strengen hierarchischen Verhältnis, dem sogenannten Stufenbau der Rechtsordnung. Es besteht eine Rangfolge der Normen. Oberste deutsche, geschriebene Norm ist die Verfassung, auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz. Im Rang unterhalb der Verfassung steht das vom Parlament erlassene formelle Gesetz. Es folgen die Rechtsverordnung und die Satzung. Zunehmende Bedeutung erlangen in moderner Gesellschaft Verwaltungsvorschriften.


Rechtsquellen:


a. geschriebenes Recht


b. Rechtsprechung


c. Gewohnheitsrecht


d. Auslegung


e. die allgemeinen Rechtsgrundsätze


V. Antworten Sie auf die Fragen zum Text:


1. In welche Rechtsgebiete teilt man das Recht ein?


2. Was regelt das Privatrecht?


3. Was regelt das öffentliche Recht?


4. Wofür sind Arbeitsgerichte zuständig?


5. Welche Unterscheidung gibt es zwischen materiellem und formellem Recht?


6. Nennen Sie die oberste deutsche geschriebene Norm!


VI. Bestimmen Sie, ob die folgenden Sätze dem Inhalt des Textes entsprechen. Korrigieren Sie die falschen Äußerungen:


1. Recht ist sehr eng mit dem Staat verbunden.


2. Wie die meisten anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen ist das deutsche Recht bis heute tief von der Rezeption des römischen Rechts geprägt.


3. Es gibt nur Gerichte des Bundes und keine Gerichte der Länder.


4. Verwaltungsgerichte sind für Streitigkeiten zwischen den Körperschaften und der Staatsgewalt zuständig.


5. Im Rang unterhalb der Verfassung steht das vom Parlament erlassene formelle Gesetz.


VII. Bilden Sie die Zusammensetzungen und übersetzen Sie diese:


1. die Rechts- a) -gewalt
2. die Staats- b) -durchsetzung
3. das Privat- c) -recht
4. die Rechts- d) -gericht
5. das Gewohnheits- e) -familie
6. das Sozial- f) -recht

VIII. Vervollständigen Sie die Sätze:


1. Verschiedene Rechte lassen sich auch klassifizieren und auf eigene Prototypen zurückfuhren, ...


2. Zu dem öffentlichen Recht gehören ...


3. Das materielle Recht umfaßt Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte sowie ...


4. Rechtsquellen:


5. Das deutsche Recht wird in zwei Bereiche unterteilt:


a) die Begründung von Rechtsinstituten wie den Vertrag, das Amt oder die Ehe.


b) die unter dem Ordnungsbegriff von Rechtsfamilien oder Rechtskreisen darzustellen sind.


c) Straf- und Prozessrecht, Verwaltungs-, Verfassungs-, Staats- und Völkerrecht.


d) Privatrecht und öffentliches Recht.


e) geschriebenes Recht, Rechtsprechung, Gewohnheitsrecht, Auslegung, die allgemeinen Rechtsgrundsätze.


IX. Finden Sie die Synonyme:


1. die Auslegung  a) das Prinzip
2. die Rechtsprechung  b) die Erläuterung, der Kommentar
3. der Grundsatz  c) die Behörde
4. die Satzung  d) das Gerichtsverfahren
5. die Instanz  e) das Statut

X. Erklären Sie die folgenden Begriffe:


formelles Recht, die Rechtsverordnung, die Verwaltungsvorschrift, das Gewohnheitsrecht.


XI. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spalte zu:


1. der Rechtskreis  a) Vorschrift, Regel, Richtlinien.
2. materielles Recht  b) Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte sowie die Begründung von Rechtsinstituten.
3. die Norm c) schriftlich niedergelegte rechtliche Ordnung, die sich ein Zusammenschluss von Personen (z.B. ein Verein) oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gibt.
4. die Satzung d) Jurisdiktion.
5. die Rechtsprechung e) die Rechtsfamilie.

XII. Übersetzen Sie die folgenden Redewendungen ins Russische und bilden Sie die Sätze. Gebrauchen Sie den aktiven Wortschatz.


als (Akk.) kennzeichnen


im Gegensatz zu (Dat.) stehen


für (Akk.) gelten


etwas (Akk.) festlegen


ohne (Akk.) ändern


sowohl ... als auch ... vermeiden


etwas (Akk.) unberücksichtigt lassen


den Vorzug geben


an (Akk.) nicht verbunden sein


gegen (Akk.) stimmen


in der Lage sein


auf die Dauer von (Dat.) wählen


aus (Dat.) bestehen


vergleichbar sein


zustande kommen


durch (Akk.) zuweisen


von (Dat.) ernannt und entlassen werden


an (Dat.) beteiligt sein


XIII. In welcher Reihenfolge ergeben die Abschnitte einen sinnvollen Text? Tragen Sie die Reihenfolge in die Kästchen ein. Das deutsche Recht in europäischer Tradition.


Seit der Katastrophe der nationalsozialistischen Herrschaft zwischen 1933 und 1945 ist die deutsche Rechtsordnung in ihrer heutigen Form vor allem stark von dem Bemühen geprägt, die Wiederholung des damaligen Unrechts zu vermeiden. Damit lässt sich auch die herausragende Bedeutung der Verfassung, dem „Bonner“ Grundgesetz von 1949, erklären. Vor allem das Rechtsstaatsund Demokratieprinzip sowie die Grundrechte (Menschenrechte) geben der gesamten deutschen Rechtsordnung Struktur und Richtung und durchdringen alles andere Recht.


Wie viele kontinental-europäische Rechtsordnungen ist auch das deutsche Recht tief geprägt von der Rezeption des römischen Rechts. Große Teile römischer Rechtsregeln wurden in der Spätantike gesammelt und zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert von Oberitalien aus über Europa verbreitet. Ab dem 17. Jahrhundert verbanden sich diese dogmatisch durchgebildete römische Rechtsordnung und alte germanische Standesrechte und führten mit der Zeit zu den ersten bedeutenden Gesetzbüchern wie dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, dem Code Napoleon (1804) oder dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.


Die letzten galten auch in einigen deutschen Fürstentümern. Im 19. Jahrhundert wurden die Überlieferungen des römischen Rechts zunehmend systematisiert. Bis heute bilden sie eine Grundlage des in Deutschland geltenden Rechts, so auch einer der wichtigsten Kodifikationen des deutschen Rechts, dem Bürgerlichen Gesetzbuch.


Auch die deutsche Mitgründung der Europäischen Gemeinschaft hat die europäische Prägung des deutschen Rechts noch einmal intensiviert. Es gibt heute kaum noch ein Rechtsgebiet, das nicht durch Normen des Europäischen Gemeinschaftsrecht berührt oder sogar geformt ist.


Das deutsche Rechtsordnung steht in der Tradition der kontinental europäischen Rechtsfamilie. Im Gegensatz zum anglo-amerikanischen case law ist das deutsche Recht kodifiziert, also in umfassenden Gesetzbüchern niedergelegt. Diese Form geht auf die europäische Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts zurück.


XIV. Finden Sie die Passivsätze im Text und bestimmen Sie ihre Arten! Beispiel: Recht ist sehr eng mit dem Staat verbunden. (Zustandspassiv/Stativ)


XV. Stellen Sie den Plan des Textes B zusammen. Geben Sie anhand dieses Plans den Inhalt des Textes wieder. Als Anregung und Hilfe verwenden Sie die folgende Wortschatzliste:


Rechtsfamilien das römische Recht Privatrecht


Vetrag Amt Ehe


Rechtsordnung Gesetz Verfassung


Rechtsverordnung Satzung


Öffentliches Recht Verwaltungsvorschriften


XVI. Erklären Sie die Tabelle! Erzählen Sie über zwei Bereiche des deutschen Rechts! Verwenden Sie dabei die folgenden Wörter und Ausdrücke:


Das Thema des Schaubildes ist ...


Die Tabelle / das Schaubild gibt Auskunft über ...


Die Grafik gibt Auskunft (darüber), wie viele / was ...


Die Tabelle liefert Informationen über ...


Das Schaubild / die Grafik stellt ... dar.


Das Schaubild / die Grafik stellt dar, wie ...


Die Tabelle zeigt, dass / wie ...


Was das Schaubild zeigt, ist ...


Aus der Tabelle / dem Schaubild ergibt sich, dass ...


Tabelle. Beispiele für Normen aus Privatrecht und öffentlichem Recht


Privatrecht

Öffentliches Recht

Arbeitsrecht (BGB) 

Mietrecht (BGB) 

Kaufrecht (BGB) 

Urheberrecht (UrhG) 

Familienrecht (BGB) 

Wettbewerbsrecht (UWG)

Baurecht (BauGB u. a.)

Polizeirecht (PAG, u. a.) Sicherheitsrecht (VersammlG u. a.) 

Beamtenrecht

Hochschulrecht (HRG u. a.) Steuerrecht (EStG u. a.)

Staatsrecht (GG u. a.)

Strafrecht (StGB u. a.)

Prozessrecht (ZPO, StPO, VwGO u. a.)




Немецкий язык для юристов

Настоящий учебник предназначен для студентов, обучающихся по направлению подготовки «Юриспруденция» (квалификация «бакалавр») и широкого круга лиц, изучающих немецкий язык. Учебник построен в соответствии с современными требованиями методики преподавания иностранных языков. Целью данного учебника является обучение студентов активному владению иностранным языком в сфере профессиональной деятельности юриста.<br /> Уникальной особенностью данного учебника является наличие в нем сравнительных материалов по различным отраслям современной правовой системы Германии и России.<br /> Учебник может быть использован соискателями и аспирантами при подготовке к сдаче кандидатского экзамена по немецкому языку.

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