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ОглавлениеДля бесплатного чтения доступна только часть главы! Для чтения полной версии необходимо приобрести книгуGesetzestexteNicht alle Paragraphen sind vollständig zitiert. Es wurden zum Teil lediglich die Absätze aufgenommen, die für das Verständnis der in den Texten behandelten Probleme besonders wichtig sind. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 823 Schadenersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. GG (Grundgesetz) Artikel 1 Schutz der Menschenwürde (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Внимание! Авторские права на книгу "Немецкий юридический язык легко и просто. Учебное пособие" (Царенкова Н.А., Шабайкина Л.Р.) охраняются законодательством! |