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ОглавлениеДля бесплатного чтения доступна только часть главы! Для чтения полной версии необходимо приобрести книгуLektion 9Text: Anruf frei bei Festnahme ♪ 1. Lesen Sie folgende Sätze vor, beachten Sie bitte die Intonation! 1. Polizisten erleben mitunter, dass festgenommene Tatverdächtige sich selbstbewusst vor ihnen aufbauen und ihnen im Brustton der Überzeugung verkünden, dass sie über ihre Rechte ganz genau informiert seien. 2. Ein Beschuldigter kann keineswegs verlangen, ohne triftigen Grund irgendeine beliebige Person seiner Wahl anzurufen. 3. Warum sollte man einem Straftatverdächtigen das Privileg gewähren, sich auf Staatskosten bei seiner Tante in Australien zu erkundigen, ob sie ihm Geld leihen könnte oder wie das Wetter in Melbourne ist? Anruf frei bei Festnahme Irrtum: Richtig ist: Polizisten erleben mitunter, dass festgenommene Tatverdächtige sich selbstbewusst vor ihnen aufbauen und ihnen im Brustton der Überzeugung verkünden, dass sie über ihre Rechte ganz genau informiert seien. Sehr gerne behaupten sie zum Beispiel, dass sie auf der Polizeiwache einen Anruf bei einer Person ihrer Wahl frei hätten. Der Beamte möge ihnen daher ein Telefon zur Verfügung stellen. Beschuldigte mit solch profunden Kenntnissen des deutschen Strafprozessrechts werden statt eines Telefons wohl zunächst einmal eine Belehrung darüber erhalten, welche Rechte sie in Wirklichkeit haben — und welche Rechte sie vor allem nicht haben. Ein Beschuldigter kann nämlich keineswegs verlangen, ohne triftigen Grund irgendeine beliebige Person seiner Wahl anzurufen. Das leuchtet ein. Warum sollte man einem Straftatverdächtigen das Privileg gewähren, sich auf Staatskosten bei seiner Tante in Australien zu erkundigen, ob sie ihm Geld leihen könne oder wie das Wetter in Melbourne ist? Hinzu kommt, dass die Polizei nach Möglichkeit verhindern muss, dass der Beschuldigte irgendwelche Komplizen anruft, um sie zu warnen. Ein Festgenommener hat daher lediglich das gesetzlich verbriefte Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Ein dringender Grund, die Telefone der Polizei für Anrufe bei anderen Personen zu benutzen, wird dagegen meist nicht bestehen. Ein weiteres ebenso unsinniges Gerücht ist die angebliche Regel, nach der der Beschuldigte nur ein einziges Telefonat führen darf. Welchen Sinn sollte es auch machen, einem Beschuldigten nur genau einen Kontaktaufnahmeversuch und auf gar keinen Fall einen zweiten zuzugestehen? Wenn es einen gewichtigen Grund dafür gibt, einem Beschuldigten ein Telefongespräch zu gestatten, dann verliert dieser Grund nicht pauschal dadurch an Wichtigkeit, dass der Verdächtige schon einen Anruf <verbraucht> hat. Wenn also zum Beispiel der langjährige Hausanwalt nicht erreichbar ist, spricht nichts dagegen, dass der Beschuldigte in einem zweiten Telefonat versucht, mit einem anderen Verteidiger Kontakt aufzunehmen. Внимание! Авторские права на книгу "Немецкий юридический язык легко и просто. Учебное пособие" (Царенкова Н.А., Шабайкина Л.Р.) охраняются законодательством! |