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ОглавлениеДля бесплатного чтения доступна только часть главы! Для чтения полной версии необходимо приобрести книгуLektion 7Text: Was sind alles Reisemängel? ♪ 1. Lesen Sie folgende Sätze vor, beachten Sie die Intonation! 1. An ein Hotel im Schwarzwald sind andere Anforderungen zu stellen, als an einen Bungalow in Tunesien. 2. Ein Mangel ist immer dann gegeben, wenn man von den vorgefundenen Bedingungen, erheblich abweicht. 3. Nicht anerkannt werden Umstände, die der Tourist am Zielort hinnehmen muss, weil sie ortsüblich sind oder Dinge, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss nehmen kann. 2. Womit waren Sie/Ihre Freunde einmal/mehrmals im Urlaub oder in den Ferien im Ausland unzufrieden? Was haben Sie unternommen? Beschreiben Sie die Situation! Was sind alles Reisemängel? Von den Gerichten wurden schon viele Fragen zu Reisemängeln entschieden. Die Anzahl der möglichen auftretenden Mängel ist fast unerschöpflich. Deshalb gibt es eine Auswahl von Mängeln, die von Gerichten anerkannt wurden. Grundsätzlich ist aber immer darauf zu achten, was in den Ländern jeweils üblich ist und erwartet werden kann. An ein Hotel im Schwarzwald sind daher andere Anforderungen zu stellen, als an einen Bungalow in Tunesien. Anerkannte Reisemängel Ein Mangel ist immer dann gegeben, wenn man von den vorgefundenen Bedingungen, erheblich abweicht. Mängel sind damit — offensichtliche Abweichungen von der Reisebestätigung, der Prospektbeschreibung und sonstigen Informationen vor der Buchung (z.B. Abweichungen von der Hotelkategorie, der Zimmerausstattung, dem Zielort, der Verpflegung, der Strandentfernung, des angekündigten Sport und Freizeitgestaltungsangebotes). — geringere Hotelkategorie, sofern der Veranstalter nicht darauf hingewiesen hat, dass die Bewertung am Zielort anders ist. — Nachtruhe erst nach 24.00 Uhr (außer bei Hinweis im Prospekt, z.B. „belebter Urlaubsort“, „zentrale Lage“), — Flugverspätungen ab 4 Stunden, bei Transatlantik-Flügen 8 Stunden, — Verspätungen durch Busfahrerstreiks. Bedenken Sie, dass Sie bei der Geltendmachung der Mängel an kurze Fristen gebunden sind! Nicht anerkannte Mängel Nicht anerkannt werden Umstände, die der Tourist am Zielort hinnehmen muss, weil sie ortsüblich sind oder Dinge, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss nehmen kann. Hier sind einige Beispiele: — Streik von Fluglotsen (LG Hannover NJW-RR 1989, 820) oder Museumspersonal (LG Frankfurt/M NJW 1983, 237), — allgemeine Unfall- und Verletzungsrisiken, — fehlende Sport- und Freizeitmöglichkeiten, sofern solche nicht im Prospekt angekündigt wurden, — schlechtes Wetter, — geschlossene Tauchschule trotz Hinweis „Tauchschule am Ort“, — Anblick behinderter Menschen im Hotel (AG Frankfurt/M NJW 1980, 1965), — läutende Kirchglocken, Kinderlärm, — sexuelle Belästigung von Frauen am öffentlichen Strand, — kurzzeitiger Bau- und Verkehrslärm, — Algen auf dem Meer sowie ortstypische Umweltverschmutzungen, — überfüllte Strände, — wenig Ungeziefer (z.B. fünf Küchenschaben im Raum in der Mittelmeerregion oder Geckos, Spinnweben o.ä.), — Essensverspätungen bis 20 Min, — verschmutzte Tischdecken, — vereinzelte Tanzveranstaltungen, — Handtuchwechsel nur alle 3 Tage, — quietschende Betten, — geringere Hotelkategorie, wenn nicht dargelegt werden kann, worin der Qualitätsunterschied bestand, — schneearmer Winter (außer bei Zusicherung), — Verspätung bei Busreisen bis zu 2 Stunden, — Zwischenlandungen mit dem Flugzeug bis 30 Min. oder technisch bedingt. Vokabeln:
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