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ОглавлениеModul I. Thema: Allgemeines Privatrecht Modul II. Thema: Allgemeines Privatrecht Modul III. Thema: Arbeitsrecht Modul V. Thema: öffentliches Recht Modul VII. Thema: Recht der Schuldverhältnisse Modul VIII. Thema: Zivilprozessrecht Modul IX. Thema: Recht der Schuldverhältnisse (Verbraucherklagen) Modul X. Thema: Finanz-/Steuerrecht Sprachliche Hilfen für das Gespräch Для бесплатного чтения доступна только часть главы! Для чтения полной версии необходимо приобрести книгуModul VII. Thema: Recht der SchuldverhältnisseText A. Kakerlaken sind HaustiereAufgaben vor dem Lesen 1. Lesen Sie aufmerksam die Gesetzestexte! Was sagt das BGB? Gibt es ein derartiges Gesetz auch in Ihrem Heimatland? § 651c Abhilfe (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. (2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. § 651d Minderung (1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung. § 651f Schadensersatz (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. (2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. 2. Was versteht man unter den Begriffen Abhilfe / Minderung / Schadenersatz? 3. Ergänzen Sie die Sätze! Geht es hier um Abhilfe, Minderung oder Schadenersatz? 1. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (___________________). 2. Sollte eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, also mangelhaft sein, sind Sie berechtigt, _______________ zu verlangen. 3. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann ___________________ wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Kakerlaken sind Haustiere Während eines Tunesienurlaubes musste ein Paar erleben, dass im Hotelzimmer eine Reihe Kakerlaken über ihre Bekleidung lief. Dies fanden die beiden nicht schön, so dass sie ihre Reisetasche samt der Bekleidung entsorgen. In Deutschland verlangten sie vom Reiseveranstalter Schadenersatz: erstens für die Kleidungsstücke, zweitens wegen vertaner Urlaubszeit. Der Amtsrichter hatte jedoch an Insekten in Hotelzimmern wenig auszusetzen. Seiner Meinung nach gehören Kakerlaken in Tunesien zu den Haustieren und sind dort selbst in Spitzenhotels anzutreffen. Selbst wenn die Hotelleitung die größten Anstrengungen unternähme, sei ein Hotel nicht kakerlakenfrei zu halten. Weiter stellte der Richter fest, Kakerlaken seien zwar ein lichtscheues, lästiges Ungeziefer wie auch andere Insekten, die häufig in südlichen Ländern aufzutreten, aber bisher sei nachweislich kein anderer Reisender auf die Idee gekommen, Kleidungsstücke einfach wegzuwerfen, weil einige Kakerlaken damit Kontakt gehabt hätten. Wenn sich die Kläger vor den Kakerlaken geekelt hätten, hätten sie ihre Kleidungsstücke waschen können. Wenn die Kläger den Kakerlaken aus dem Weg gehen wollten, dann hätten sie gar nicht erst nach Tunesien reisen dürfen, zumal sie offensichtlich überempfindlich seien. Die Klage wurde abgewiesen. Fazit: Zu Hause ist es manchmal doch am schönsten. Hintergrund: Die Rechtsprechung deutscher Gerichte ist jedoch nicht einheitlich: Während das Amtsgericht Bad Homburg die Kakerlaken für Haustiere hält, soll nach einer anderen Entscheidung bei sechs bis zehn Schaben in einem Hotel auf Bali ein Reisemangel vorliegen und der Preis um fünf Prozent zu mindern sein. Внимание! Авторские права на книгу "Право в повседневной жизни. Учебное пособие" (Царенкова Н.А., Шабайкина Л.Р.) охраняются законодательством! |