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ОглавлениеModul I. Thema: Allgemeines Privatrecht Modul II. Thema: Allgemeines Privatrecht Modul III. Thema: Arbeitsrecht Modul V. Thema: öffentliches Recht Modul VII. Thema: Recht der Schuldverhältnisse Modul VIII. Thema: Zivilprozessrecht Modul IX. Thema: Recht der Schuldverhältnisse (Verbraucherklagen) Modul X. Thema: Finanz-/Steuerrecht Sprachliche Hilfen für das Gespräch Для бесплатного чтения доступна только часть главы! Для чтения полной версии необходимо приобрести книгуModul VI. Thema: StrafrechtText A. Dieter Bohlen darf Polizisten duzenAufgaben vor dem Lesen 1. Was versteht man unter dem Begriff „Beleidigung“? Setzen Sie die Textbausteine in der richtigen Reihenfolge zusammen!
Beleidigung: Kundgabe der Nichtachtung, ____________________________. – Möglich durch Werturteile, ____________________________ können tatbestandsmäßig sein (Formalbeleidigung). 2. a. Was regeln §§ 185, 186, 187 StGB? Gibt es ein derartiges Gesetz auch in Ihrem Heimatland? § 185 Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. b. Was wird durch § 15 StGB festgelegt? § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht. c. Was bestimmt § 192 StGB? § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht. 3. Was ist beleidigend? Was ist dagegen keine Beleidigung? Kreuzen Sie an!
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