Юридическая Царенкова Н.А., Шабайкина Л.Р. Право в повседневной жизни. Учебное пособие

Право в повседневной жизни. Учебное пособие

Возрастное ограничение: 12+
Жанр: Юридическая
Издательство: Проспект
Дата размещения: 08.08.2015
ISBN: 9785392186112
Язык:
Объем текста: 94 стр.
Формат:
epub

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Предисловие

Vorwort

Modul I. Thema: Allgemeines Privatrecht

Modul II. Thema: Allgemeines Privatrecht

Modul III. Thema: Arbeitsrecht

Modul IV. Thema: Mietrecht

Modul V. Thema: öffentliches Recht

Modul VI. Thema: Strafrecht

Modul VII. Thema: Recht der Schuldverhältnisse

Modul VIII. Thema: Zivilprozessrecht

Modul IX. Thema: Recht der Schuldverhältnisse (Verbraucherklagen)

Modul X. Thema: Finanz-/Steuerrecht

Für weitere Informationen

Sprachliche Hilfen für das Gespräch

Anekdoten

Anmerkungen



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Modul IV. Thema: Mietrecht


Text A. Kündigung von möblierten Mietwohnungen


Aufgaben vor dem Lesen


1. a) Vermieten viele Leute Wohnungen/Häuser/Zimmer in Ihrem Land?


b) Wie viel bezahlen die Mieter für eine Einzimmerwohnung pro Monat?


2. Überlegen Sie sich, ob die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung möglich ist.


3. Was meinen Sie, gibt es Kündigungsfristen?


4. Lesen und übersetzen Sie die folgenden Artikel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch!


BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)


§ 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften


(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt.


(2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über


1. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,


2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,


3. Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, wenn sie den Mieter bei Vertragsschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat.


§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters


(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.


(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn


1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,


2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder


3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.


(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.


(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Kündigung von möblierten Mietwohnungen


Irrtum:


Möbliertе Mietwohnungen kann der Vermieter leichter kündigen.


Richtig ist:


Für möbliertе Wohnungen gelten die gleichen Кündigungsregeln wie für аllе anderen Wohnungen.


In früheren Jahrzehnten war es nicht üblich, dass jeder junge Mensch, der sein Elternhaus verließ, gleich eine komplette eigene Wohnung bezog. Aus alten Filmen kennt man noch die typische Studentenbude fern der elterlichen Heimat, in der Regel ein möbliertes Zimmer in der Wohnung einer gestrengen Vermieterin, die je nach Geschlecht des Mieters jeden Damen-oder Herrenbesuch nach 22.00 Uhr strikt untersagte.


Wer als Einzelperson in solchen möblierten Zimmern wohnt, kann leichter gekündigt werden als andere Mieter. Der Vermieter braucht keinen Kündigungsgrund und kann das Zimmer spätestens am 15. eines Monats zum Аblauf desselben Monats kündigen. Denn es ist einem Mieter, der keine eigenen Möbel hat und daher ohne weiteres umziehen kann, zuzumuten, dass er sich schnell eine neuе Вleibe sucht, wenn der Vermieter mit ihm in derselben Wohnung nicht mehr zusammenleben möchte.


Bei einigen Vermietern hat sich jedoch der unauslöschliche Irrglaube aus irgendeinem Grund festgesetzt, dass jeder möblierte Wohnraum leicht gekündigt werden kann. Selbst heute findet man deshalb immer noch Vermieter, die einige Alibimöbel in die zu vermietende Wohnung in der Hoffnung stellen, dass sie den Mieter bei Bedarf dann schneller wieder vor die Tür setzen können. In der Regel inserieren sie in der örtlichen Tageszeitung mit Chiffreanzeigen und Texten wie: „Möbliertes Appartement an ruhige, allein stehende Dame ab 40 zu vermieten. Keine Haustiere.“


Die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten galten und gelten jedoch immer nur für Zimmer in der Wohnung des Vermieters. Ob eine in sich abgeschlossene Wohnung vom Vermieter möbliert wird oder nicht, spielt für seine Kündigungsmöglichkeiten keine Rolle. Auch die allein stehenden Damen аb 40 sollten ihre Wohnung daher selbst еinrichten dürfen. Der Vermieter hat keinen Vorteil davon, wenn er ihnen irgendwelche alten Kommoden aufzwingt.


Vokabelhilfe:


üblich adj обычный, обыкновенный; общепринятый; употребительный




Право в повседневной жизни. Учебное пособие

Данное учебное пособие предназначено для учащихся юридических факультетов и представителей юридических профессий, изучающих немецкий язык для профессиональных целей. Пособие построено в соответствии с современными требованиями методики преподавания иностранных языков. Цель учебного пособия – развитие коммуникативных навыков профессионального общения, осуществляемого в устной и письменной формах.

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Внимание! Авторские права на книгу "Право в повседневной жизни. Учебное пособие" (Царенкова Н.А., Шабайкина Л.Р.) охраняются законодательством!