Английский и др. языки Зайцева О.В., Филиппова А.В.; отв. ред. Бирюкова М.А. Немецкий язык для юристов. Учебник для магистров

Немецкий язык для юристов. Учебник для магистров

Возрастное ограничение: 0+
Жанр: Английский и др. языки
Издательство: Проспект
Дата размещения: 16.11.2017
ISBN: 9785392269747
Язык:
Объем текста: 51 стр.
Формат:
epub

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Teil 1. Studium an der Hochschule. Mietvertrag. Reklamation und Dankschreiben

Teil 2 Arbeit. Bewerbungsverfahren. Arbeitsvertrag

Quellenverzeichnis

Anhang



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Anhang


Teil 1


Modul 1: Bewerbungsantrag zum Studium





Modul 3: Mietvertrag (einzelne Auszüge)


§ 10 Schlüssel


1. Der Mieter erhält bei Übergabe der Mietsache vom Hausmeister einen Briefkastenschlüssel und einen Zimmerschlüssel.


2. Die Zimmerschlüssel und Schlösser sind Teil einer mechanischen bzw. elektronischen Schließanlage.


3. Der Mieter ist nicht berechtigt, weitere Schlüssel anfertigen zu lassen oder vom Vermieter eingebaute Schlösser durch andere zu ersetzen oder zusätzliche Schlösser anzubringen.


4. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den Verlust eines ihm überlassenen Schlüssels unverzüglich mitzuteilen.


5. Die Beschaffung von Ersatzschlüsseln erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.


6. Sofern den Mieter am Verlust des Schlüssels ein Verschulden trifft, gehen die Kosten der Ersatzbeschaffung zu Lasten des Mieters.


7. Der Vermieter ist berechtigt, bei Verlust eines Schlüssels das betreffende Schloss zu ändern oder austauschen zu lassen. Wenn die Gefahr des Missbrauchs des verlorenen Schlüssels besteht, ist der Vermieter auch im Falle des Vorhandenseins einer Schließanlage berechtigt, diese auszutauschen.


8. Sofern den Mieter am Verlust des Schlüssels ein Verschulden trifft und die Gefahr des Missbrauchs des verlorenen Schlüssels besteht, gehen die Kosten des Schlossaustausches oder der Wechselung der Schließanlage zu Lasten des Mieters.


9. Bei Auszug sind alle dem Mieter überlassenen Schlüssel vom Mieter an den Hausmeister zurückzugeben. Dies gilt auch für ohne Erlaubnis des Vermieters durch den Mieter beschaffte weitere Schlüssel. Diese Schlüssel sind in Anwesenheit des Hausmeisters vom Mieter unbrauchbar zu machen.


§ 15 Bauliche Veränderungen durch den Mieter


Der Mieter darf bauliche oder sonstige Änderungen innerhalb der Mietsache oder an den darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht vornehmen. Soweit bei Einwilligung im Einzelfall nichts anderes vereinbart, ist bei Beendigung des Mietverhältnisses der ursprüngliche Zustand der Mietsache vom Mieter auf seine Kosten wiederherzustellen. Ein Anspruch des Mieters auf Kostenerstattung bei Belassung des von ihm hergestellten Zustandes bei Beendigung des Mietverhältnisses besteht in keinem Fall.


§ 16 Haustiere


Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung ist zu versagen bzw. kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstücks zu befürchten ist.


§ 17 Heizung


1. Der Vermieter verpflichtet sich, die Sammelheizung im Wohnheim vom 01. Oktober bis 30. April in Betrieb zu halten (Heizperiode).


2. Der Vermieter verpflichtet sich, auch außerhalb der Heizperiode die Heizung in Betrieb zu setzen, wenn die Witterungsverhältnisse dies erfordern.


3. Der Mieter ist verpflichtet, während der Heizperiode auch im Falle seiner Abwesenheit die Heizung nicht vollständig auszuschalten, sondern auch während der Heizperiode bei Abwesenheit die Heizung auf Frostschutz einzustellen.


4. Der Mieter hat für ausreichendes Belüften und Beheizen der Mietsache zu sorgen. Darüber hinaus ist der Mieter gehalten, sparsam mit der Heizenergie umzugehen. Siehe Anlage „Hinweis: Richtig Heizen und Lüften“.


§ 18 Aufhebung und Kündigung durch den Mieter, Ausschluss stillschweigender Verlängerung


1. Der Mieter kann das Mietverhältnis zum 30.09. oder 31.03. eines jeden Jahres aufheben. Die Aufhebungsfrist beträgt 2 Monate. Die Aufhebung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit des Aufhebungsschreibens kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Absendung, sondern auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter an.


2. Darüber hinaus steht dem Mieter die außerordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.


3. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus wird ausgeschlossen. § 545 BGB wird ausgeschlossen und findet keine Anwendung.




Немецкий язык для юристов. Учебник для магистров

Настоящий учебник представляет собой курс немецкого языка в деловой сфере и имеет целью формирование основ делового общения в устной и письменной формах.<br /> Предназначен для студентов, обучающихся по направлению подготовки «Юриспруденция», квалификация (степень) «магистр». Учебник может быть использован широким кругом лиц, желающих ознакомиться с немецким языком в сфере делового общения.

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 Зайцева О.В., Филиппова А.В.; отв. ред. Бирюкова М.А. Немецкий язык для юристов. Учебник для магистров

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Настоящий учебник представляет собой курс немецкого языка в деловой сфере и имеет целью формирование основ делового общения в устной и письменной формах.<br /> Предназначен для студентов, обучающихся по направлению подготовки «Юриспруденция», квалификация (степень) «магистр». Учебник может быть использован широким кругом лиц, желающих ознакомиться с немецким языком в сфере делового общения.

Внимание! Авторские права на книгу "Немецкий язык для юристов. Учебник для магистров" (Зайцева О.В., Филиппова А.В.; отв. ред. Бирюкова М.А.) охраняются законодательством!